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Hygienemaßnahmen für die örtlichen Wahllokale

21.09.2021: Die Stadt Sprockhövel weist auf Hygienemaßnahmen am Wahltag hin.

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Um eine sichere Stimmabgabe bei der Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 gewährleisten zu können, weist die Stadt Sprockhövel Wählerinnen und Wähler auf Hygienemaßnahmen in den örtlichen Wahllokalen hin:

  • In den Wahlräumen und auf den Zuwegen innerhalb des Gebäudes besteht Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen ist.
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
  • Für die Mitglieder von Wahlvorständen gilt eine Ausnahmeregelung von der Maskenpflicht, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Sitzplatzes am Wahltisch durch Glas, Plexiglas oder ähnliches) ersetzt wird oder das jederzeitige Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern sichergestellt ist.
  • Plakate an den örtlichen Wahllokalen weisen auf Hygieneregeln hin, die von den Wählerinnen und Wählern einzuhalten sind.
  • Allen Wahlhelfenden sowie Wählerinnen und Wählern wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
  • Für die Wählerinnen und Wähler werden vor Ort desinfizierte Stifte bereitgestellt. Eigene Stifte können mitgebracht werden.
  • Die Wahlvorstände sind für die Steuerung des Zugangs zum Wahlraum verantwortlich und sollen die Einhaltung der Vorhaben der Corona-Verordnung des Landes durch die Wählerinnen und Wähler gewährleisten. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte erwirkt werden.