Wer einen Hund hält, muss ihn nicht nur bei der Stadt anmelden, sondern – mit wenigen Ausnahmen etwa für Assistenzhunde – auch Hundesteuer bezahlen.
Seit dem 1. Januar gibt die Stadt keine neuen Marken mehr aus, der steuerliche Nachweis ist nicht mehr an eine Hundesteuermarke geknüpft sondern im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung auch anderweitig möglich.
Steuerliche Anmeldung muss weiterhin nachgewiesen werden
Ein Nachweis, dass der Hund steuerlich gemeldet ist, muss allerdings weiterhin mitgeführt werden. Wer eine Hundesteuermarke hat, kann diese einfach am Halsband des Hundes belassen. Ansonsten gilt der Bescheid mit der Steuernummer als Nachweis über die Anmeldung.
Wer also keine Marke mehr bekommt, muss ab Januar den Steuerbescheid mit sich führen, wobei ein Foto des Bescheides auf dem Handy ausreicht. Wichtig ist, dass bei einer Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst die steuerliche Anmeldung nachgewiesen werden kann. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen immer wieder entsprechende Schwerpunktkontrollen durch.
Marken dürfen als Erinnerung behalten werden
Die Hundesteuermarke muss nicht an die Stadt zurückgegeben werden, wenn der Hund von der Steuer abgemeldet wird. Künftig kann sie als Erinnerung an den Hund behalten werden.
Neue Hunde können übrigens ganz einfach über den Online-Service der Stadt Witten angemeldet werden.