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Gesundheit

Hepatitis A: Mit einer Impfung zum Schutz

Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises meldete mehrere Fälle von Hepatitis A in Ennepetal und Gevelsberg.

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Erkrankte Schüler und nahe Kontaktpersonen dürfen in solchen Fällen keine Schulen besuchen. „Eine ansteckende Krankheit, die laut Infektionsschutzgesetz mit Auflagen und Einschränkungen für die Betroffenen verbunden ist, sorgt nachvollziehbar immer für Verunsicherungen. Insbesondere der Ausschluss vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtungen, die aufklärenden Gespräche sowie das Angebot der Impfung geben uns aber gute Chancen, weitere Erkrankungen möglichst zu vermeiden“, so Dr. Sabine Klinke-Rehbein, Amtsärztin des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Was ist Hepatitis A?
Hepatitis A ist eine akute Leberentzündung, die durch das Hepatitis-A-Virus (HAV) verursacht wird. Das Virus wird durch Kontakt- oder Schmierinfektion übertragen. Als Anstreckungswege kommen beispielsweise verunreinigte Lebensmittel oder Wasser sowie enge Kontakte mit infizierten Personen infrage. Sie heilt in der Regel von selbst aus, kann jedoch Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Gelbsucht verursachen.
Die Inkubationszeit beträgt etwa 15 bis 50 Tage. Zu den ersten Symptomen gehören oft grippeähnliche Beschwerden, Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit und Bauchschmerzen.

Impfung schützt
Gegen Hepatitis A kann man sich impfen lassen. Eine Hepatitis A-Impfung wird in Deutschland nicht allgemein empfohlen, sondern nur für Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko. Dazu gehören Reisende in Regionen mit hohem Hepatitis-A-Vorkommen, Personen mit bestimmten Sexualverhalten oder bestimmten Vorerkrankungen, die häufig Blutbestandteile übertragen bekommen, sowie bestimmte Berufsgruppen. Eine Impfung erfordert zwei Dosen für einen langanhaltenden Schutz, der nach der ersten Dosis nach etwa zwei Wochen beginnt. Die Impfung schützt selbst dann, wenn sie kurze Zeit nach einer möglichen Ansteckung verabreicht wird. Neben dem Schutz gegen das Virus macht die Impfung zudem ein Verkürzen des Verbots, Gemeinschaftseinrichtungen zu besuchen, von 30 auf 14 Tage möglich. Voraussetzung hierfür ist: Die Impfung wird innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt durchgeführt.