Logo
Superbanner 749 x 89 Pixel_Platzhalteranzeige.jpg
Hattingen

Heiße Diskussion um Nutzungsrechte am Kanalnetz

Die wirtschaftlichen Nutzungsrechte am städtischen Kanalnetz in Hattingen sollen an den Ruhrverband übertragen werden. 110 Millionen Euro werden geboten, die die Stadt zum Abbau von Schulden verwenden will. Der Stadtrat soll am 11. April entscheiden.

HAT-Kanalnetz2019.jpg

Sind von der Sinnhaftigkeit der Kanalnetzübertragung überzeugt (v.l.) Professor Dr. Ing. Norbert Jardin, Vorstand Ruhrverband, Bürgermeister Dirk Glaser und Kämmerer Frank Mielke.

Der 11. April kann ein entscheidender Tag in der jüngsten Geschichte der Stadt Hattingen werden. Zu diesem Termin soll der Stadtrat in seiner Sitzung der Übertragung der Nutzungsrechte des Kanalnetzes an den Ruhrverband zustimmen. 110 Millionen Euro als Ausgleichsbetrag stehen im Raum, die ausschließlich zur Entschuldung der Stadt genutzt werden sollen. Allein die Kassenkredite belaufen sich auf 134 Millionen Euro, pro Jahr fallen über eine Million Zinsen an.
Die Hattinger Stadtspitze sieht den Vorschlag als Befreiungsschlag an, spricht von einer Verpflichtung gegenüber den Bürgern - heute und in Zukunft. „Wir werden dadurch keine reiche Kommune, aber wir werden weniger arm sein und etwas Gestaltungsspielraum bekommen“, so Bürgermeister Dirk Glaser, der immer wieder die mangelnde finanzielle Unterstützung von Land und Bund in der Gemeindefinanzierung hervorhebt.
Einen besonderen Vorteil, der überregional die Aufmerksamkeit der Finanzfachleute erregt, hat die Hattinger Finanzverwaltung zusätzlich entwickelt. Hattingen kann über die Zahlung der 110 Mio hinaus weiter profitieren und die Haushaltslage verbessern: Durch Besonderheiten der kommunalen Buchungssystematik, die erstmal in Hattingen genutzt werden, werden in den nächsten 20 Jahren etwa 25 Mio Euro als Haushaltsverbesserungen verbucht werden können.
Unumstritten war eine Kanalnetzübertragung in der Vergangenheit nicht. 2003 hatte der Rat in Meschede mit dem Ruhrverband vereinbart, auf Basis der gesetzlichen Regelungen die Nutzungsrechte am Kanalnetz zu übertragen. Auch in Hamm sollte das Modell umgesetzt werden, allerdings mit dem Lippe-Verband. Aber: Die damalige Umweltministerin Bärbel Höhn verweigerte die dafür notwendige ministerielle Zustimmung. Die Stadt Hamm verklagte daraufhin das Land NRW auf Erteilung dieser Zustimmung - und erhielt im Dezember 2006 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht. Im Frühjahr 2007 gab das Umweltministerium dann „grünes Licht“. Durch Änderung des Landeswassergesetzes am 6. Juli 2016 hat der NRW-Landtag den Mitgliedskommunen eines sondergesetzlichen Wasserverbandes die Möglichkeit eingeräumt, die bereits praktizierte „Kanalnetzoption“ wieder nutzen zu können (Kanalnetzübertragung). Der Ruhrverband, Spezialist für Wasser, zahlt an die Städte eine Ausgleichszahlung. Finanzielle Vorteile hat der Ruhrverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit als „Non-Profit“-Unternehmen durch die Kanalnetzübertragung nicht, wohl aber kann er seine Kernkompetenz ausweiten und Synergieeffekte einsetzen. Nach Meschede folgten auch andere Städte diesem Beispiel und aktuell gibt es etliche Interessenten, die sich das Modell ebenfalls vorstellen können. Zunächst aber ist der Blick nach Hattingen gerichtet. Die bisher beteiligten Städte ziehen ein positives Fazit: Verzicht auf eigene Abwasserbetriebe und Schuldenabbau sind die wesentlichen Vorteile. Manche Städte haben auch personelle Probleme, qualifizierten Nachwuchs zu bekommen.
Wichtig: Das juristische Eigentum an den 206 Kilometer Kanälen im Hattinger Stadtgebiet und den 54 Bauwerken wie Regenrückhaltebecken, Überläufe oder Pumpstationen verbleibt bei der Stadt. Auf den Ruhrverband gehen hingegen mit der Verantwortung für die ordnungsgemäße Betriebsführung auch Risiken über, die sich aus neuen gesetzlichen Anforderungen, der Erschließung zusätzlicher Wohn- oder Gewerbegebiete oder der Einhaltung schärferer Umweltstandards ergeben könnten. Für die 12 Mitarbeiter der Stadt gibt es ein Angebot, auf freiwilliger Basis zum Ruhrverband zu wechseln oder bei der Stadt einen neuen Tätigkeitsbereich zu bekommen. Durch die Kanalnetzübertragung wird es keine Gebührenerhöhung geben. Unabhängige Wirtschaftsprüfer der Gemeindeprüfungsanstalt haben grünes Licht gegeben.