Die Hauptstraße in Niedersprockhövel bildet den Mittelpunkt des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel.
Die Hauptstraße in Niedersprockhövel. Nach dem Bau der Umgehungsstraße fällt die Straße wieder zurück in die Zuständigkeit der Kommune und soll umgestaltet werden.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Sprockhövel sieht vor, dass in diesem Bereich insbesondere zentrenrelevante Sortimente sowie nahversorgungsrelevante Sortimente angesiedelt werden sollen, um den Hauptgeschäftsbereich nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig soll die vorhandene gemischte Gebietsstruktur mit Einzelhandel und Wohnen entlang der Hauptstraße erhalten werden. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebietes in der rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ wird die städtebauliche Zielsetzung, nämlich die Sicherung des Hauptgeschäftsbereiches sowie die Erhaltung der Wohnnutzung, gesichert. Daher sind in der ursprünglichen Satzung störende Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettcafés und -büros, Sexshops, Tankstellen und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen. Die vorgenannten Festsetzungen werden in die 1. Änderung des Bebauungsplanes übernommen.
Umnutzungstendenzen
Bedingt durch den Strukturwandel im Einzelhandel sowie die jüngsten Auswirkungen der Corona-Pandemie zeichnen sich im Sprockhöveler Stadtgebiet zunehmend Umnutzungstendenzen gewerblich und gemischt genutzter Bereiche hin zu einer reinen Wohnnutzung ab. Dadurch können erhebliche städtebauliche Spannungen ausgelöst und der Hauptgeschäftsbereich Niedersprockhövel in seiner Funktion als Zentraler Versorgungsbereich massiv geschädigt werden. Die städtebauliche Ordnung wäre dadurch nachhaltig gestört.
Änderung des Bebauungsplanes
Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, ist es beabsichtigt, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 63 „Hauptstraße“ durchzuführen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert und Wohnnutzung an dieser Stelle ausgeschlossen werden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen bis 29. Januar einschließlich, während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus.