Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen sich wegen einer Gesetzesreform ab 2025 auf neue Grundsteuern einstellen...
Die Fassade als Visitenkarte des Eigenheims hat zahlreiche Anforderungen zu erfüllen, ästhetisch ebenso wie in Sachen Energieeffizienz. Für die energetische Sanierung von Fassaden stellt der Staat großzügige Fördermittel bereit.Foto: djd/Saint-Gobain Weber
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen sich wegen einer Gesetzesreform ab 2025 auf neue Grundsteuern einstellen, denn alle Immobilienwerte wurden vom Finanzamt in den letzten Jahren neu berechnet. Allein in NRW wurden dafür rund 6,5 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet. Grund dafür war eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, weil die bestehenden Werte von 1964 überaltert waren.
„Bei jedem einzelnen Grundstückseigentümer wird sich etwas ändern: Einige werden mehr und andere weniger Grundsteuern bezahlen müssen. Die Bandbreite ist groß“, weiß Kämmerer Frank Mielke. Was sich für den einzelnen Steuerzahler ändert, hängt aber davon ab, wie sich der Wert der Immobilie verändert hat.
Der neue Wert ist im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet, den die Eigentümer bereits erhalten haben. Die Städte haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss.
Neue Grundsteuer ab 2025
Wie viel die Eigentümer demnächst an Grundsteuer zahlen müssen, erfahren sie mit den neuen Grundsteuerabgabebescheiden, die ab Januar 2025 von den Stadtverwaltungen verschickt werden. Letztlich trifft die Grundsteuer jeden, denn die Mieterinnen und Mieter zahlen diese über die Nebenkosten. Ein entsprechender Grundbesitzabgabenbescheid mit den neuen Summen wird im Januar 2025 an rund 20.500 Adressaten von der Stadt Hattingen verschickt. „Die Grundsteuerreform macht den Städten keine Freude. Obwohl wir an der Regelung nicht beteiligt waren, werden wir als Absender der Bescheide den Ärger hier vor Ort spüren. Wir gehen davon aus, dass viele Bürgerinnen und Bürger rechtlich gegen die Bescheide vorgehen werden, auch wenn das erst einmal nichts daran ändern wird, dass gezahlt werden muss“, so Bürgermeister Dirk Glaser.
Hebesätze müssen politisch neu beschlossen werden
Bevor die Briefe auf den Weg gebracht werden, entscheiden die Hattinger Kommunalpolitikerinnen und -politiker über einen neuen Hebesatz B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke sowie die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Neuberechnung ist notwendig, weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändert haben. Die Stadt Hattingen muss ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten. Das heißt, um nach der Reform in Summe genauso viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Denn insgesamt soll die Grundsteuer-Reform für die Kommunen „aufkommensneutral“ sein.
Für Hattingen bedeutet das, dass auch nach der Reform rund 15,3 Millionen sowie 0,2 Millionen Euro für die Grundsteuer B und A in die Stadtkasse fließen sollen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und werden unter anderem für Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze oder Sportangebote dringend gebraucht. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor der eigenen Haustür ausgegeben.
995 Hebesatz Grundsteuer B für Hattingen
Um die gleichen Einnahmen zu gewährleisten, hat das Finanzministerium NRW im September eine Modell-Tabelle mit Werten für alle Kommunen in NRW veröffentlicht. Die darin vorgeschlagenen Hebesätze von B 975 Prozent und A 712 Prozent hat die Stadt angepasst. „Uns liegen inzwischen aktuellere Zahlen des Finanzamtes vor, so sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir mit dem Vorschlag der Landesliste nicht aufkommensneutral sind“, erklärt Kämmerer Frank Mielke. Die Stadtverwaltung wird den Kommunalpolitiker einen Hebesatz B in Höhe von 995 und A von 720 Prozent zur Diskussion und zum Beschluss vorschlagen. In den letzten neun Jahren wurden sie nicht angehoben und lagen bei 875 beziehungsweise 600 Prozent. Im Rat im Dezember werden die neuen Werte abschließend beschlossen.