Mietvertrag Bredenscheid läuft Ende Juni aus. Steinenhaus gekauft, aber nie genutzt.
Haus Bredenscheid
Wer von Hattingen aus über die Schulenbergstraße durch den Wald Richtung Wodantal und Landhaus Wegermann fährt, entdeckt ein wunderschönes Fachwerkgebäude – Haus Bredenscheid, im Volksmund als Goldschmidt-Haus bekannt. Einst diente das 1908 erbaute Haus als Erholungsheim für die Goldschmidt AG. Im Zweiten Weltkrieg wurde es ein Waisenhaus. Etwa siebzig Kinder lebten damals dort. Unter ihnen war auch Marie-Luise Marjan, die später als Schauspielerin durch die Kult-Serie „Lindenstraße“ berühmt werden sollte. Im Oktober 1952 erhielt die Goldschmidt AG das Gebäude zurück. Zunächst wurde es erneut als Erholungsheim genutzt, doch in den sechziger Jahren verlor dieses Ziel zunehmend an Bedeutung.
Das Goldschmidt-Haus in Bredenscheid wurde in den siebziger Jahren modernisiert und zum Tagungshotel umgebaut. Das blieb es bis zum Beginn der Corona-Pandemie. Mittlerweile gehörten die Goldschmidt-Aktivitäten zur Degussa und werden heute am Standort Essen/Goldschmidtstraße von Evonik Industries AG fortgeführt. Das seit 2005 denkmalgeschützte Haus Bredenscheid stand während der Pandemie zunächst leer, bevor es für knapp drei Millionen Ende 2021 privat verkauft wurde. Die gemeinnützige Haus Bredenscheid gGmbH wollte dort eine Mehrgenerationen-Wohnform für Menschen mit und ohne Behinderung schaffen. Doch noch während man auf notwendige Zulassungen wartete, begann 2022 der Krieg in der Ukraine. Die Stadt Hattingen mietete das Objekt dann im März 2022 zur Unterbringung von Flüchtlingen an. In den vier Jahren waren es insgesamt 300 Menschen, die dort eine vorübergehende Heimat fanden.
Plan für Haus Bredenscheid
Die Stadt Hattingen hat nun den Vertrag für die einzige extern angemietete Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete gekündigt. Die Flüchtlingszahlen sind deutlich rückläufig. Mit Stichtag 28. Februar 2026 lebten nach Auskunft der Stadt Hattingen 406 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften oder von der Stadt Hattingen zur Verfügung gestellten Wohnungen. Das Haus Bredenscheid wird nicht mehr benötigt. Jean-Christoph Witt, Geschäftsführer der Haus Bredenscheid gGmbH, will deshalb in Zukunft den ursprünglichen Plan erneut aufleben lassen und aus dem Haus und dem rund 265.000 Quadratmeter großen Außengelände langfristig einen sozialen Lern- und Begegnungsort machen. Inklusive Möglichkeiten und Übernachtungsmöglichkeiten für Gruppen und Schulklassen sind vorgesehen.
Für Haus Bredenscheid gibt es also einen Plan. Davon ist man mit dem Objekt „Steinenhaus“ weit entfernt. Gekauft für angeblich 800.000 Euro, sollte der ehemalige Swingerclub umgebaut und für Flüchtlinge genutzt werden. Passiert ist das nicht. In der NRW Swinger-Szene hatte das Haus viele Fans, die sich damals sogar mit einer Unterschriftenliste für den Verbleib eingesetzt hatten. Besitzer Ralf Schwinn wollte aber aus Altersgründen nicht mehr weitermachen und das Haus verkaufen. Über 2000 Quadratmeter im Haupt- und Nebengebäude, Garagen und 45 Parkplätze – alles ging über den Tisch. Am 1. November 2025 wurde die Stadt Hattingen offiziell Eigentümerin vom Steinenhaus. Nur gebraucht wurde das Gebäude nicht. Auch ein Umbau ist nicht erfolgt. Das Gebäude steht leer.
Immobilien gelten als leerstehend, wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt oder vermietet werden. Die genaue Dauer variiert je nach Stadt oder Bundesland. In vielen Regionen greift das sogenannte Zweckentfremdungsverbot, das verhindern soll, dass dringend benötigter Wohnraum ungenutzt bleibt. In NRW gilt: länger als sechs Monate dürfen Immobilien nicht ohne triftigen Grund leerstehen. Es drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Steinenhaus als Reserve-Flüchtlingsunterkunft
Die Stadt Hattingen sagt dazu: „Das Gebäude wird als Reserve-Flüchtlingsunterkunft vorgehalten und verstößt daher nicht gegen das Zweckentfremdungsverbot. Die Immobilie dient als öffentliche Vorsorgekapazität und stellt keinen Wohnraum dar, der dem regulären Wohnungsmarkt entzogen wird. Ein Zweckentfremdungsverbot greift auch nur bei einer entsprechenden kommunalen Satzung, welche wir in Hattingen nicht haben.“
Zur Ergänzung: Im Jahr 2025 sind beim BAMF 113.326 Erstanträge auf Asyl eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Zahl der Erstanträge um 50,7 Prozent gesunken. Selbst wenn das Steinenhaus irgendwann benötigt würde, so ist eine Nutzung ohne Umbau nicht möglich. Für eine aktuelle Situation – wann immer sie eintritt – dürfte eine kurzfristige Unterbringung unmöglich sein.
Auch ein leerstehendes Haus kostet Geld
Das Gebäude verursacht auch im Leerstand Kosten. Eine Wohngebäudeversicherung ist immer zwingend erforderlich. Ein unbewohntes Haus muss der Versicherung gemeldet werden, da sonst der Schutz entfallen kann. Der Eigentümer – die Stadt Hattingen – ist verpflichtet, das Gebäude gegen Schäden (wie Vandalismus, Einbruch) zu sichern und regelmäßig zu kontrollieren, um Feuchtigkeitsprobleme oder Frostschäden zu vermeiden. Bedeutet: Auch im Winter muss das leerstehende Gebäude auf Sparflamme beheizt werden. Laufende Kosten wie die Grundsteuer werden ebenfalls fällig. Was sagt die Stadt Hattingen dazu? „Für Versicherungen fallen regelmäßig rund 1.200 Euro pro Jahr an, für Grundbesitzabgaben rund 3.000 Euro pro Jahr. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir aber noch keine Übersicht über die laufenden Betriebskosten geben, da die Abrechnungen der Versorger noch nicht vollständig vorliegen und wir uns weiterhin im Austausch mit diesen befinden.“
Von Dr. Anja Pielorz