Logo
Superbanner 749 x 89 Pixel_Platzhalteranzeige.jpg
Breaking News Witten

Fahrbahnmarkierungen: Wahlfreiheit für Fahrräder auf der Hörder Straße

26.09.2023: Wann muss ein Fahrrad den Radweg nutzen, wann darf es auf der Straße bleiben?

WIT-Fahrrad-Wege.jpg

Die Frage klingt, als ob sie leicht zu beantworten wäre: Normalerweise ist radeln auf dem Gehweg verboten – es sei denn, ein Schild erlaubt es ausdrücklich.

Manchmal gibt es aber Ausnahmen. Eine neue Markierung an der Kreuzung Hörder Straße / Pferdebachstraße zeigt an: Hier haben Radfahrende die Wahl, ob sie den Gehweg oder die Straße nutzen.

Warum ist das an dieser Stelle so? Auf der Hörder Straße, in Fahrtrichtung stadtauswärts, an der Kreuzung mit der Pferdebachstraße, wird ein Radweg von der Straße weggeführt. Eigentlich müssten Radfahrende diesen nutzen. Allerdings entspricht die Breite dieses Radwegs nicht mehr den heutigen Vorschriften, damit entfällt auch die Nutzungspflicht.

Markiert ist die Stelle durch ein Schild „Gehweg, Radfahrer frei“. Das besagt, dass Radfahrende dort den Gehweg nutzen dürfen, dabei allerdings auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht nehmen und langsamer fahren müssen.

Vergleichbare Markierungen an anderen Stellen im Stadtgebiet werden folgen. Zuletzt wurde die Wahlfreiheit auch an der unteren Ruhrstraße eingerichtet, unter anderem vor und hinter der Einmündung des Mühlengraben.

Lieber die sichere oder lieber die schnellere Variante?

An der genannten Stelle auf der Hörder Straße heißt das also für Fahrräder: Sie können die sichere Variante wählen und rücksichtsvoll auf dem Gehweg fahren. Oder sie können die schnellere Variante wählen und auf der Straße bleiben.

Blaue Schilder für Fahrräder zeigen Nutzungspflicht an

Den Gegensatz zur Wahlfreiheit-Beschilderung „Fahrrad frei“ (schwarz-weißes Schild) bilden blaue Schilder für gemeinsame Geh- und Radwege, getrennte Geh- und Radwege oder Radfahrstreifen: Taucht ein blaues Schild mit Rad-Symbol auf, ist der Weg für Fahrräder benutzungspflichtig.