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Dies und Das

Essen auf Rädern: Nicht nur für Senioren eine tolle Alternative

Wer nicht selbst kochen kann, findet hier die Lösung. Geliefert wird auch in Kita, Mensa oder Betrieb.

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Wenn das Mittagessen geliefert wird, ist das eine praktische Sache. „Essen auf Rädern“ spielt im Alltag von Senioren eine große Rolle. Je älter der Mensch wird, desto wichtiger ist eine abwechslungsreiche Ernährung – vor allem dann, wenn bestimmte Krankheiten vorliegen, beispielsweise ein Diabetes. Aber das Essen soll nicht nur gut für die eigene Gesundheit sein und satt machen - es muss auch schmecken und soll appetitlich aussehen. Wer aber nicht mehr täglich selbst kochen kann, trotzdem im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben möchte, muss sich eine Alternative überlegen. Das gilt auch für Menschen, die nur vorübergehend, zum Beispiel aufgrund einer körperlichen Einschränkung infolge eines Unfalls, Schwierigkeiten haben, sich adäquat zu versorgen. Auch die Versorgung von Kita oder Mensa in Schulen und Universitäten sowie Unternehmen können von „Essen auf Rädern“ abgedeckt werden. „Essen auf Rädern“ ist ein Angebot für qualitative hochwertige Versorgung, die direkt ins Haus kommt.

Große Zahl verschiedener Anbieter
Die Zahl der Anbieter ist groß. Wer sich für das „Essen auf Rädern“ interessiert, sollte zunächst einmal über die eigenen Gewohnheiten und Geschmäcker nachdenken. Was ist wichtig? Wie gut sind die Wahlmöglichkeiten bei den Menüs? Gibt es mehrfach in der Woche die Möglichkeit, Obst und Gemüse auszusuchen? Wer gerne Fleisch ist, aber Schwierigkeiten mit dem schneiden hat - kann man das Fleisch püriert oder vorgeschnitten bekommen? Gibt es fleischlose Gerichte und Fisch? Auch kulturelle Besonderheiten können wichtig sein.
Neben dem Essen selbst müssen viele weitere Fragen beantwortet werden. Gibt es eine Vertragsbindung? Kann man ein Essen abbestellen und wenn ja, wie schnell geht das? Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet - ist ein Probeessen möglich? Auch zur Lieferung gibt es viel zu bedenken: Wann kommt das Essen und kommt es pünktlich sowie an Sonn- und Feiertagen? Ist es noch warm, wenn es geliefert wird?
Stehen die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse fest - auch Unverträglichkeiten müssen berücksichtig werden - muss ein Lieferdienst gefunden werden. Insbesondere für ältere Menschen gilt: Informationen zu verschiedenen Menüdiensten und deren Service gibt es in städtischen Einrichtungen wie Seniorenbüros oder den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, den Pflegeberatungsstellen und -stützpunkten, Kirchengemeinden oder einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Manchmal wissen auch Freunde und Nachbarn, welche Anbieter hinsichtlich Qualität und Service empfehlenswert sind. Sie können auch schon helfen, die persönliche Wunschliste herzustellen.
Die Verbraucherzentrale sagt: „Essen auf Rädern kann man meist ohne bürokratischen Aufwand für den nächsten Tag ordern oder abbestellen. Viele Menüdienste verzichten zudem auf einen schriftlich fixierten Vertrag und können oft auch kurzfristig gekündigt werden. Allerdings: Je nachdem, ob wöchentlich oder monatlich gezahlt wird, kann die gesetzliche Kündigungsfrist bis zu vier Wochen betragen. Ein schriftlicher Vertrag hat den Vorteil, dass dort alle Bedingungen, wie zum Beispiel die Kündigungsfrist, einfach nachgelesen werden können.“ Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) setzt als Standard vier Wochen an, in denen sich die Gerichte nicht wiederholen sollten. Pro Tag sollten zumindest zwei Gerichte zur Auswahl stehen. Wer „Essen auf Rädern“ bestellen möchte, kann sich auch mit einem Blick in die letzten Wochen-Speisepläne des Anbieters informieren. Fast alle Anbieter der mobilen Verpflegung haben außerdem eine eigene Internetseite. Dort kann man die Bestellung aufgeben.
In der Regel kostet ein Menü ab fünf und bis etwa 13 Euro. Der Preis richtet sich auch nach der Anzahl der bestellten Gerichte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Grundsätzlich müssen die Kosten dafür selbst getragen werden. Allerdings kann beim zuständigen Sozialamt ein Zuschuss beantragt werden. Der Mehr- und Sonderbedarf, zu dem auch „Essen auf Rädern“ gehört, ist im Sozialgesetzbuch § 30 SGB XII geregelt. Um einen Zuschuss vom Sozialamt zu erhalten, muss beim Amt nachgewiesen werden, dass das Mittagessen aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zubereitet werden kann und dafür Hilfe benötigt wird. Dafür kann sich der Betroffene vom Arzt ein Attest mit Diagnose und Begründung ausstellen lassen. Unternehmen zahlen per Rechnung. Auch kann mit einzelnen Mitarbeitern direkt abgerechnet werden. Wird eine Kita oder Schule beliefert, zahlen die Eltern die Essenslieferungen über einen Essensbeitrag.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verpackung der angelieferten Speisen. Insbesondere unbeschichtete Aluminium-Menüschalen können problematisch sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Studie festgestellt, dass sich Aluminiumionen aus solchen Menüschalen lösen und in die darin transportierten Lebensmittel übergehen können. Zwar wird ein Großteil des aufgenommenen Aluminiums bei gesunden Menschen über die Niere ausgeschieden, Senioren gehören aber zu den empfindlichen Verbrauchergruppen. Glücklicherweise setzen die Anbieter heute natürlich aber auch bei der Verpackung auf Nachhaltigkeit.
„Essen auf Rädern“ ist eine praktische Alternative für alle, die nicht selbst den Kochlöffel schwingen wollen oder es nicht mehr können. Kita, Schule, Uni oder der Betrieb profitieren ebenfalls von der Möglichkeit, sein Mittagessen lecker und appetitlich angerichtet direkt nach Hause oder an den Arbeitsplatz geliefert zu bekommen. Guten Appetit! anja