04.11.2021: Im Zeitraum vom 16. November bis zum 17. Dezember 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren und Anregungen oder Bedenken vorbringen.
Die Hauptstraße in Niedersprockhövel. Nach dem Bau der Umgehungsstraße fällt die Straße wieder zurück in die Zuständigkeit der Kommune und soll umgestaltet werden.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel und ist im näheren Umfeld sowohl durch Wohn- als auch gewerbliche Nutzungen und südlich angrenzende Freiflächen geprägt. Im Westen und Norden grenzt das Plangebiet zudem an den Hauptgeschäftsbereich Niedersprockhövels entlang der Hauptstraße an. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich nördlich der Eickerstraße als Wohnbaufläche dar und bereit somit die Entwicklung der Fläche für eine Wohnnutzung vor.
Ziel der Planung ist es, die unbebaute Fläche nördlich der Eickerstraße einer Wohnbebauung zuzuführen, um der starken Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum in Sprockhövel nachzukommen. Das städtebauliche Konzept sieht die Bebauung mit zwei barrierefreien Mehrfamilienhäusern, fünf Doppelhäusern und neun Reihenhäusern vor. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Eickerstraße bzw. über eine von der Eickerstraße abgehende Stichstraße im westlichen Teil des Plangebietes. Des Weiteren wird die fußläufige Anbindung des Quartiers an den Hauptgeschäftsbereich gestärkt.
Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde angeregt, die gegenüberliegende Grünfläche als Parkanlage zu nutzen. Diese Fläche südlich der Eickerstraße ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen. Da diese langfristig für die zuvor genannte Zweckbestimmung nicht benötigt wird, ist es beabsichtigt die Fläche im Rahmen des Bauleitplanverfahrens planungsrechtlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage zu sichern und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern.
Während der ersten öffentlichen Auslegung wurden Anregungen und Bedenken vorgebracht. Um den vorgebrachten Anregungen und Bedenken Rechnung zu tragen, wurden der Planentwurf und die Begründung überarbeitet. Aufgrund der Änderungen im Planentwurf ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Eickerstraße“ und dessen Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 16. November 2021 bis 17. Dezember 2021 während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt im Flurbereich, öffentlich aus. Eine vorherige Besuchsanmeldung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus kann es notwendig werden, dass der Zugang zum Rathaus in dieser Zeit möglicherweise wieder eingeschränkt wird. Alle Interessierten können dennoch die Planunterlagen im Rathaus einsehen und Auskünfte erhalten. Aus Infektionsschutzgründen sind im Falle einer eingeschränkten Zugänglichkeit des Rathauses dabei folgende Maßgaben zu beachten: Eine vorherige Besuchsanmeldung ist erforderlich (telefonisch 02339 / 917-220, per Mail an planen-umwelt@sprockhoevel.de).
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Sprockhövel abrufbar unter: www.sprockhoevel.de/rathaus/planen-umwelt/zukunftsprojekte/
Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (planen-umwelt@sprockhoevel.de) im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes im Sprockhöveler Amtsblatt Ausgabe Nr. 15/21 abgedruckt ist.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der öffentlichen Auslegung über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.