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Erfolgreiche Beteiligung zu Gestaltungssatzung

28.11.2022: Bis 9.12. können Ideen eingereicht werden...

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Welches Gesicht soll die Wittener Innenstadt haben? Die Innenstadt ist im besten Fall das Aushängeschild einer Kommune. Zu der Frage, wie diese Gestaltung am besten geregelt werden kann, hat die Stadt Witten am vergangenen Mittwoch (23. November) Bürger*innen, Gebäudeeigentümer*innen, Gewerbetreibende, Investor*innen und Architekt*innen eingeladen, um ihre Ideen und Wünsche vorzutragen. Noch bis zum 9. Dezember ist es möglich, weitere Anregungen online einzubringen.

Lebhafte Diskussionen und viele Ideen

Mehr als 40 Bürger*innen waren anwesend und sie waren sich einig, dass eine Gestaltungssatzung ein Gewinn für die Innenstadt wäre. Um die Details aber gab es durchaus lebhafte Diskussionen: zur vorgeschlagenen Farbpalette, den Umgang mit künstlerischen Graffiti, über die Wirkung auf Filialisten und generell über die Frage, wie streng eine solche Satzung sein sollte. Unter anderem fand der Vorschlag Unterstützung, auch die Nutzung erneuerbarer Energien in die Satzung aufzunehmen. Die Argumente und Ideen haben die Vertreter*innen des Wittener Planungsamtes sowie Joachim Sterl vom beauftragten Büro Post Welters + Partner gesammelt, werden sie nun sichten und soweit sinnvoll und möglich in den Entwurf zur Gestaltungssatzung einarbeiten.

Beteiligung noch bis zum 9. Dezember online möglich

Für Interessierte ist es noch bis zum 9. Dezember 2022 möglich, Ideen online einzubringen. Alle Information zum bisherigen Stand und die Kontaktdaten gibt es unter www.witten.de/buergerbeteiligung.

Zum Abschluss der Veranstaltung bedankte Stadtbaurat Stefan Rommelfanger sich für die lebhafte Diskussion.

Regeln und Empfehlungen für eine optische Aufwertung der Innenstadt

Das Ziel einer Gestaltungssatzung sind einerseits Gestaltungsregeln für Gebäude und Werbeanlagen sowie andererseits Gestaltungsempfehlungen für die Nutzung des öffentlichen Raums, zum Beispiel für die Außengastronomie und für Warenpräsentation. Dafür erarbeitet das beauftragte Büro ein Gestaltungshandbuch, das Grundlage für die Gestaltungssatzung sein wird.

Der Entwurf für die Gestaltungssatzung soll im Frühjahr 2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima eingebracht werden und voraussichtlich im Sommer 2023 dem Rat der Stadt Witten zur Abstimmung vorgelegt werden.