Was sich im Bereich Immobilien alles ändert...
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Das Heizen wird teurer, dafür gibt’s Förderungen und Steuersenkungen. Betreiber von Solaranlagen hingegen müssen sich sputen, um einem Bußgeld zu entgehen. Es ändert sich einiges in diesem Jahr im Bereich der Immobilien... Ein Ausblick.
Auf dem Internetportal „ratgeber.immowelt.de“ ist zu lesen: Mieter, deren Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen ab 2021 tiefer in die Tasche greifen als zuvor. Grund ist das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz und die ab 2021 greifende CO2-Preise, auf die sich Bund und Länder im Dezember 2019 geeinigt haben. Zusätzlich zu den bisherigen Betriebskosten kommen nach Jahreswechsel je produzierter Tonne CO2 25 Euro hinzu.
Durch Fördermaßnahmen und weitere Entlastungen durch den Staat sollen Verbraucher aber keine Mehrbelastung spüren. Die Bundesregierung nutze die Einnahmen vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise. Finanzminister Olaf Scholz sagte in einer Videobotschaft an den Deutschen Nachhaltigkeitstag: „Aus meiner Sicht müssen wir die EEG-Umlage weiter absenken. Wenn wir eine alternative Finanzierung hinbekommen, so bald wie möglich auch einmal auf null. Und zwar ohne das Tempo zum Ausbau der Erneuerbaren zu drosseln.“
Alle Solaranlagen müssen, sofern sie mit dem Stromnetz verbunden sind, bis 31. Januar im sogenannten Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sonst droht den Besitzern, keine EEG-Vergütung zu erhalten und ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Auch Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke, Windenergieanlagen oder Notstromaggregate müssen demnach gemeldet werden. Nach Recherchen des Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) sind allein in Bayern etwa 200 000 Fotovoltaikanlagen nicht gemeldet. Die Anmeldung funktioniert unter anderem über die Bundesnetzagentur. Die Meldepflicht gilt auch für Anlagen, die seit vielen Jahren in Betrieb sind.