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Witten

„Einzigartig!“: Kreis informiert Menschen mit und ohne Behinderungen

Gut jeder zehnte Bürger der Bundesrepublik hat einen Schwerbehindertenausweis in der Tasche.

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Mit ihm haben die Betroffenen praktisch die amtliche Bestätigung: Ihre Behinderung ist erheblich, ihr Leben und ihr Alltag sind deutlich erschwert. Gleichzeitig liefert der Ausweis die Grundlage für eine Vielzahl von staatlichen Leistungen, die für Erleichterungen und Entlastungen sorgen sollen.
G, aG, H, Bl, Gl, B, TBl, RF - es sind unter anderem diese Buchstaben sowie der Grad der Behinderung, die darüber entscheiden, welche Anträge auf Unterstützung und Vergünstigungen Erfolgsaussichten haben. Möglich sind hier beispielsweise Steuerfreibeträge und Wohnberechtigungsscheine, Kindergeld für Kinder mit Behinderungen und eine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Um mobil zu sein, sind Ermäßigungen für Fahrten mit Bus und Bahn oder auch Förderungen rund um das Auto und das Parken denkbar. Arbeitnehmer haben Ansprüche in den Bereichen Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Urlaub und Rente.
"Mit einer Messe wollen wir hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen und Interessierten Informationen rund um das Thema Hilfen für Menschen mit Behinderungen liefern", kündigt Nadine Volmer, für diesen Bereich verantwortliche Sachgebietsleiterin der Kreisverwaltung an. Schauplatz der Messe ist am Freitag, 20. Mai, von 14 bis 17 Uhr die Nebenstelle der Kreisverwaltung am Schwanenmarkt in Witten.
Neben den Fachleuten des Sachgebiets stehen den Besuchern - gerne auch Menschen ohne Behinderung - weitere Experten Rede und Antwort. Erwartet werden dabei neben Beschäftigten aus anderen Bereichen der Kreisverwaltung auch Mitarbeiter der Gehörlosenberatung und der Evangelischen Stiftung Volmarstein sowie Menschen, die über ihren beruflichen Werdegang mit Behinderungen berichten.
"Abgedeckt haben wir damit auch die Themen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Wohnraumgestaltung", zeigt sich Volmer zufrieden. Für alle Beteiligten ist die Messe eine neue Erfahrung. "Bisher waren wir vor allem auf Seniorenmessen als Gast dabei, haben uns und unsere Leistungen vorgestellt. Jetzt laden wir erstmals selbst ein und treten damit als Veranstalter auf."
Auf die Besucher warten neben Informationen auch Kaffee und Kuchen sowie ein kleines Unterhaltungsangebot. Zum Schutz krankheitsbedingt gefährdeter Teilnehmer ist in den Innenräumen das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Stichwort Sachgebiet Hilfen für Menschen mit Behinderungen
2021 haben die 16 Mitarbeiter des Sachgebietes in 9.842 Verfahren den Grad der Behinderung von Bürgern ermittelt.  Ausgangspunkte für die Aktivitäten waren 3.034 Erstanträge, 3.942 Änderungsanträge, 1.208 Nachprüfungen von Amtswegen, 1.441 Widersprüche und 217 Klageverfahren.
Wenn ein Antrag in der Nebenstelle der Kreisverwaltung am Witten Schwanenmarkt eingeht, werden zunächst Berichte von Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Stellen angefordert. Erst wenn diese vorliegen kann eine gutachtliche Stellungnahme eines Arztes eingeholt und über den Antrag entschieden werden. Für Anträge und Nachprüfungen, die durch das Amt veranlasst werden, muss mit Bearbeitungszeiten von vier Monaten gerechnet werden.