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Auto & Mobilität

Digitaler Fahrzeugschein: Statt Papier gibt‘s die App

Papier muss nicht mehr sein, seit Anfang November gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil I – umgangssprachlich Fahrzeugschein – in digitaler Form.

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Wer das Angebot nutzen möchte, benötigt lediglich die i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes und muss einige Vorgaben zum App Zugang berücksichtigen.
„Viele Bürgerinnen und Bürger wollen den digitalen Fahrzeugschein bei uns beantragen. Das ist allerdings gar nicht nötig. Jeder Fahrzeugschein kann selbstständig und ganz ohne Behördengang in der App hinterlegt werden“, erläutert Daniel Plobner, Leiter der Zulassungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises. Wer dies macht, hat die Zulassungsbescheinigung Teil I immer auf dem Handy verfügbar, kann sie an Dritte weitergeben und wird an Termine wie die für die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs erinnert.
Aktuell gibt es zwei Vorgaben dafür, dass Fahrzeugscheine in der App hinzugefügt werden können: Das Fahrzeug muss auf den Nutzer der App angemeldet sein und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises muss freigeschaltet sein. Ist dies der Fall, erfolgt das Authentifizieren in der i-Kfz-App am Handy (NFC-fähig) mit dem digitalen Personalausweis und der sechsstelligen PIN.
„Anschließend muss nur noch das Kfz-Kennzeichen eingegeben werden und die Daten des Fahrzeugscheins stehen digital zur Verfügung“, so Plobner. Sein weiterer Hinweis: „Der Service besteht zurzeit nur für Privatpersonen. Unternehmen sollen das Angebot beispielsweise für Dienstwagen ab Anfang nächsten Jahres nutzen können.“ Perspektivisch werde es auch möglich sein, während der Zulassung eines Fahrzeugs vor Ort einen QR-Code zu erhalten und die Daten so per Scan in die App zu laden.
Ansprechpartner für alle Fragen zur App ist die Bundesdruckerei. Sie ist von montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 030/2598 4450 erreichbar. Jederzeit kann zudem die Email Adresse i-Kfz@support.bdr.de für Anfragen genutzt werden.
Stichwort Online Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes
Digitaler, günstiger, schneller – diese Ziele der aktuellen Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt der Ennepe-Ruhr-Kreis seit September 2023 um. Statt eines Termins beim Amt ist es oft ausreichend, den heimischen Rechner hochzufahren und das Straßenverkehrsamt im Internet zu besuchen. Informationen über die Online-Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes finden sich im Bereich Sicherheit und Verkehr unter www.en-kreis.de. pen/Foto: UvK