Das Grundsteuerreformgesetz erfordert eine Neubewertung der Grundstücke...
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie wird jährlich von Kommunen und Gemeinden erhoben. Grundlage für die Berechnung dieser Steuer sind bisher die sogenannten Einheitswerte. Da diese jedoch zu lange nicht erneuert wurden, kam es im April 2018 zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Grundsteuer neu berechnet werden müsse. Seit 1. Januar dieses Jahres steht die neue Grundsteuerreform in den Startlöchern. Um zu vermeiden, dass vergleichbare Grundstücke erneut unterschiedlich besteuert werden, soll diese Bewertung regelmäßig durchgeführt und so überprüft werden. Zum ersten Mal bezahlt werden muss die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Das Grundsteuerreformgesetz erfordert eine Neubewertung der Grundstücke. Die grundsätzlichen Faktoren (Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz), mit denen die Grundsteuer berechnet wird, ändern sich nicht. Wie bisher ist der Wert des Grundstücks auch der Basiswert für die Berechnung. Dieser wird mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer.
Der Grundstückswert wird allerdings anders ermittelt als bisher. Zur Berechnung des Grundstückswertes zieht man nun einen Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete heran.
Doch Achtung: Dies gilt nur für die Bundesländer, die das Bundesmodell für sich übernehmen. Doch das sind nicht alle. Einige Bundesländer haben die Regelung entsprechend angepasst – es ist also nicht einheitlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland das zu berechnende Eigentum liegt.
Haus & Grund Deutschland sowie der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden jetzt die ersten von den beiden Verbänden begleiteten Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Sobald die Aktenzeichen beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg bzw. beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz vorlägen, würden diese bekanntgegeben.
Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Quelle: Haus & Grund
Beispielberechnungen
Jeder Eigentümer von Haus oder Wohnung ist von der neuen Grundsteuer betroffen. Über die Nebenkosten wird sie auf die Miete umgelegt. Und so wird sie berechnet: Beträgt der Hebesatz 1302 Prozent, wird der Grundsteuermessbetrag mit 1302 multipliziert und dann durch 100 geteilt, um die Grundsteuer zu berechnen. Beispiel: Der Grundsteuermessbetrag liegt bei 95 Euro, der Hebesatz bei 1302 Prozent. Dann beträgt die zu zahlenden Grundsteuer 1.236,90 Euro im Jahr (95 x 1302 : 100).
Beispielberechnung Mieter: Die Grundsteuer wird in aller Regel über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Der für die Berechnung erforderliche neue Grundsteuermessbetrag wurde den Vermieterinnen und Vermietern bereits mitgeteilt und muss dort zunächst abgefragt werden. Damit kann dann die Grundsteuer für das ganze Gebäude berechnet werden (Messbetrag x Hebesatz : 100).
Die anteilige Grundsteuerzahlung für die einzelne Wohnung wird dann anhand der Wohnfläche berechnet, also Grundsteuer geteilt durch die Gesamtquadratmeterzahl mal Wohnfläche. Beispiel: Die Grundsteuer für ein Miethaus mit 250 Quadratmetern Wohnfläche beträgt 500 Euro. Die Wohnung ist 80 Quadratmeter groß. Der zu zahlende Anteil beträgt 500 : 250 x 80, also 160 Euro im Jahr.