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Gesundheit

Die Entscheidung für eine Organspende kann Leben retten

Am 5. Juni ist Tag der Organspende. Etwa 10.000 Menschen stehen in Deutschland laut Eurotransplant auf der Warteliste für eine Organspende. Sie kann das Leben von todkranken Menschen retten. IMAGE sprach mit dem Transplantations-Chirurgen Prof. Dr. Richard Viebahn.

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Prof. Dr. Richard Viebahn
Foto: Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum

Professor Dr. Richard Viebahn ist Chirurg am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum der Ruhr-Universität Bochum. Einer seiner medizinischen Schwerpunkte ist die Organtransplantation. Er engagiert sich außerdem in der Ethikkommission der Deutschen Transplantationsgesellschaft sowie in der akademischen Selbstverwaltung und leitet die Chirurgische Klinik. Wer zu einer Organspende bereit ist, kann schwer kranken Menschen die Chance auf weitere Lebensjahre schenken.

IMAGE: Bei einer Transplantation von Organen unterscheidet man zwischen einer Lebendspende und der postmortalen Spende eines bereits verstorbenen Spenders. Welche unterschiedlichen Abläufe gibt es dabei?
VIEBAHN: Die Lebenspende ist auf Organe begrenzt, deren Abgabe für den Spender gesundheitlich vertretbar ist. Es ist außerdem gesetzlich vorgeschrieben, dass der Spender ein erst- oder zweitgradiger Verwandter, Ehe- oder Lebenspartner des Empfängers ist oder eine offenkundig enge persönliche Beziehung besteht. Die Spende ist freiwillig. Die häufigste Lebendspende ist die Nierenspende, Teilspenden der Leber werden selten vorgenommen. Blut- und Knochenmarkspenden sind immer Lebendspenden und finden deutlich häufiger statt.
Die postmortale Organspende erfolgt, wenn bei einem potenziellen Spender der Hirntod offiziell festgestellt ist, das Herz aber noch schlägt. Eine postmortale Organspende erlaubt - anders als die Lebendspende - auch die Transplantation von Organen, deren Entnahme bei Lebenden zum Tode führen würde (Herz. Lunge, Leber). Oft gespendet werden Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in einer Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind. Nach Richtlinie muss nachgewiesen werden, dass eine Gehirnschädigung vorliegt und dass durch diese Schädigung alle Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind und zwar das Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn.
Die portmortale Organspende ist in Deutschland ebenfalls gesetzlich geregelt: Der Verstorbene muss vor seinem Ableben dokumentiert haben, dass er einer postmortalen Organentnahme zustimmt (z. B. in einem Organspendeausweis). Ist dies nicht der Fall, können Verwandte oder Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Kommen diese zu dem Schluss, dass eine Organspende im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre, kann eine Entnahme von Organen ebenfalls stattfinden. Die entnommenen Organe werden an schwer kranke Patienten gegeben, die sich auf den Wartelisten der Transplantationszentren befinden. 
IMAGE: Welche Kriterien schließen eine Organspende aus?
VIEBAHN: Leidet der mögliche Organspender unter Krebs oder einer schweren Infektion mit Erregern in der Blutbahn ist eine Organspende generell ausgeschlossen. Bei HIV-Infektionen des Spenders tritt ein gesonderter Fall ein: So können Organe infizierter Spender an ebenfalls an HIV leidende Empfänger gespendet werden. Das Gleiche gilt für Organspender und -empfänger mit Hepatitis C. Das Alter des Spenders bei der Lebendspende ist weniger wichtig als die Funktionsfähigkeit des Organs. Niere und Leber beispielsweise sind von dem Alter des Spenders nicht betroffen. Bei der Spende des Herzens sollte das 70. Lebensjahr nicht überschritten werden. Für die Bauchspeicheldrüse ist das 60. Lebensjahr die Obergrenze. Für die Lunge gibt es keine feste Altersgrenze, sondern einen vielseitigen Funktionstest. Außerdem wird die Krankheitsgeschichte des Spenders genau überprüft. Generell nehmen die Organe jüngerer Spender schneller und besser die Funktion im Organempfänger wieder auf.  
IMAGE: Wer entscheidet über die Vergabe von Spenderorganen?
VIEBAHN: Alle potentiellen Organempfänger werden in den Transplantationszentren sorgfältig untersucht und, wenn sie für die Transplantation in Betracht kommen, auf die Warteliste bei der Stiftung Eurotransplant aufgenommen. Dort wird im Falle eines Organangebotes nach Blutgruppe, immunologischen Daten und Dringlichkeit eine Empfängerliste erstellt, deren Reihenfolge nach dem Ausmass von Dringlichkeit, Gewebeübereinstimmung und zu erwartender Transportzeit gereiht sind, sodass dem Empfänger auf dem ersten Platz der Liste das jeweilige Organ als erstem angeboten wird. Durch diesen Prozess ist eine Manipulation des Vergabeprozesses unmöglich und Versicherungsstatus, Herkunft, Vermögen oder Beruf des Empfängers spielen keine Rolle.
IMAGE: Wie läuft eine typische Organspende ab?
VIEBAHN: Zunächst muss ein Empfänger offiziell bei Eurotransplant gelistet werden. Hierzu sind eine Reihe Voruntersuchungen nötig. Die Gruppe der Organspender ist sehr gering, da viele Patienten über den Herztod sterben und damit eine Transplantation ausgeschlossen ist. Sollte der Hirntod festgestellt werden, so muss dieser zunächst eindeutig bestimmt werden. Als nächstes wird der potentielle Spender bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation gemeldet. Über die Wartelisten wird anschließend ein Empfänger ermittelt. Dann wird überprüft, ob der Empfänger auch transplantabel ist. Ist dies der Fall, wird das Organ entnommen und schnellstmöglich an den Empfänger übermittelt.
IMAGE: Es gibt deutlich zu wenig Organspender. Wie kann man ihre Zahl erhöhen?
VIEBAHN: Die Wartezeit auf ein Organ beträgt Monate oder Jahre. Gleichzeitig geht die Zahl der Organspender zurück. Die Anzahl der postmortalen Organspenden hat in Deutschland seit dem Jahr 2010 um mehr als 30 Prozent abgenommen. Im Januar 2020 hat der Bundestag eine Organspende-Reform beschlossen. Immer noch muss allerdings eine ausdrückliche Zustimmung des Spenders vorliegen - die in den meisten anderen europäischen Ländern geltende Widerspruchslösung fand keine Mehrheit. Damit sind die deutschen Patienten auf den Wartelisten dauerhaft von einer Organzuteilung innerhalb einer vertretbaren Wartezeit ausgeschlosssen. Die vorliegende gesetzliche Lösung erlaubt keine substantielle Ausweitung der Spenderzahlen. Die von der Politik favorisierte Intensivierung der regelmässigen Information der Bevölkerung durch die Krankenkassen und die Unterzeichnung eines Organspendeausweises bei der Beantragung von Ausweisen und des Führerscheines wird kaum zu einer Erhöhung der Spenderzahl führen. Lange Wartezeiten auf die Organspende mit einer Verschlechterung des Erfolges einer Transplantation sind die Folge. Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt, dass mit der Einführung der Widerspruchslösung und der Zulassung der Organspende nach dem Herztod die Organspende ausreichend gesteigert werden kann. So bleibt nur, die Mitbürger zu informieren und die Ausstellung von Organspendeausweisen zu fördern. Schließlich sollte jeder Bürger unseres Landes seinen Organspendeausweis stets bei sich führen und seine Entscheidung zur Organspende in seinem Umfeld kommunizieren.anja