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Dezemberhilfe und Terminvereinbarung

27.11.2022: AVU informiert über Maßnahmen der Bundesregierung

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AVU informiert über Maßnahmen der Bundesregierung
Viel war in letzter Zeit von der Soforthilfe für Gaskunden die Rede. Hier die aktuellen Informationen der AVU für ihre Kunden: „Selbstverständlich setzen wir die Regelungen in vollem Umfang um. Die Entlastung wird bei allen anspruchsberechtigen Verbrauchern ankommen,“ erklärt AVU-Vorstand Uwe Träris. Ausführliche Informationen bietet die AVU auf ihrer Internetseite: www.avu.de/Dezemberhilfe.

Die schnelle Entlastung im Dezember ist ganz einfach konzipiert: Die Abschlagszahlung für Gas wird ausgesetzt. In der nächsten Jahresendabrechnung wird der nicht gezahlte Dezember-Abschlag verrechnet mit dem persönlichen Entlastungsbetrag. Wichtig ist auf jeden Fall: Die Höhe der Entlastung lässt sich nicht beeinflussen. Die komplette Berechnung und Umsetzung der Hilfe ist im Gesetz festgelegt. Die Dezember-Soforthilfe wird voraussichtlich im März 2023 durch eine sogenannte „Gaspreisbremse“ ergänzt. Die Details dazu stehen aber noch nicht fest. Das Gleiche gilt für die Strompreisbremse: Auch hier ist eine Regelung zur Begrenzung von Strompreisen in Arbeit. Sobald die Regelungen verbindlich feststehen, veröffentlicht die AVU dazu die Details.

Neuer Service in den AVU-Treffpunkten

Für alle sieben AVU - Kundenbüros gibt es jetzt einen neuen Service: Besucherinnen und Besucher werden gebeten, vorab online einen Termin zu vereinbaren. „So vermeiden Sie Wartezeiten und wir haben mehr Zeit für die Beratung“, erläutert Benjamin Kreikebaum, Leiter des Bereichs Privat- und Geschäftskunden bei der AVU. Gebucht werden können die Termine unter www.avu.de/treffpunkte. Empfehlenswert ist es, bei der Terminbuchung auch die Kundennummer anzugeben. So ist die AVU Servicemitarbeiterin bereits vorbereitet und die Beratung entsprechend zielführend.