27.11.2022: AVU informiert über Maßnahmen der Bundesregierung
AVU informiert über Maßnahmen der Bundesregierung
Viel war in letzter Zeit von der Soforthilfe für Gaskunden die Rede. Hier die aktuellen Informationen der AVU für ihre Kunden: „Selbstverständlich setzen wir die Regelungen in vollem Umfang um. Die Entlastung wird bei allen anspruchsberechtigen Verbrauchern ankommen,“ erklärt AVU-Vorstand Uwe Träris. Ausführliche Informationen bietet die AVU auf ihrer Internetseite: www.avu.de/Dezemberhilfe.
Die schnelle Entlastung im Dezember ist ganz einfach konzipiert: Die Abschlagszahlung für Gas wird ausgesetzt. In der nächsten Jahresendabrechnung wird der nicht gezahlte Dezember-Abschlag verrechnet mit dem persönlichen Entlastungsbetrag. Wichtig ist auf jeden Fall: Die Höhe der Entlastung lässt sich nicht beeinflussen. Die komplette Berechnung und Umsetzung der Hilfe ist im Gesetz festgelegt. Die Dezember-Soforthilfe wird voraussichtlich im März 2023 durch eine sogenannte „Gaspreisbremse“ ergänzt. Die Details dazu stehen aber noch nicht fest. Das Gleiche gilt für die Strompreisbremse: Auch hier ist eine Regelung zur Begrenzung von Strompreisen in Arbeit. Sobald die Regelungen verbindlich feststehen, veröffentlicht die AVU dazu die Details.
Neuer Service in den AVU-Treffpunkten
Für alle sieben AVU - Kundenbüros gibt es jetzt einen neuen Service: Besucherinnen und Besucher werden gebeten, vorab online einen Termin zu vereinbaren. „So vermeiden Sie Wartezeiten und wir haben mehr Zeit für die Beratung“, erläutert Benjamin Kreikebaum, Leiter des Bereichs Privat- und Geschäftskunden bei der AVU. Gebucht werden können die Termine unter www.avu.de/treffpunkte. Empfehlenswert ist es, bei der Terminbuchung auch die Kundennummer anzugeben. So ist die AVU Servicemitarbeiterin bereits vorbereitet und die Beratung entsprechend zielführend.