Im Durchschnitt um rund 15 Euro im Monat...
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Pünktlich zum Jahresstart 2021 wird das Wohngeld für einkommensschwache Bürger erhöht. Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld im Jahr 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665 000 Haushalte werden davon profitieren.
Das Wohngeld soll die zusätzlichen Kosten durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz und die daraus resultierende CO2-Bepreisung abfedern. Die Wohngeldreform soll vor allem Familien und Rentnern zugute kommen. Vom Wohngeld profitieren weit über 600 000 Haushalte. Unterschieden wird dabei zwischen einem Mietzuschuss für Mieter und einem Lastenzuschuss, der einkommensschwachen Eigentümern unter die Arme greift.
Wichtige Faktoren, die für den Erhalt und die Höhe von Wohngeld ausschlaggebend sind, ist die Höhe der Miete oder der finanziellen Belastung durch das Wohneigentum, ferner die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Beim Wohngeld wird immer der gesamte Haushalt betrachtet. Sobald also ein Bewohner Anspruch auf Wohngeld hat, zählen alle Haushaltsmitglieder, selbst jene, die eigentlich vom Wohngeld ausgeschlossen wären, weil sie beispielsweise eine Transferleistung beziehen.
Mietzuschuss können erhalten: Mieter und Untermieter; Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung; Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten (Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht); Personen, die Wohnraum im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen bewohnen; Heimbewohner. Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben: Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses mit maximal zwei Wohnungen; Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung; Erbbauberechtigte; Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts; unter Umständen Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle.