Stationäre Pflegeplätze sind knapp. Alternativen gibt es aber auch. Angehörige sind gefragt.
Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden zu jeder Zeit treffen. Sie ist eine große emotionale, finanzielle und organisatorische Herausforderung - nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern vor allem auch für die Angehörigen. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der Pflege. Beratungen dazu bieten unter anderem die Seniorenbüros der Städte.
Altenhilfeeinrichtung als stationäre Pflegeeinrichtung
Voraussetzung für den Umzug ins Heim als stationäre Pflege ist in aller Regel mindestens Pflegegrad 2. Können die Heimkosten nicht aus Eigenmitteln gezahlt werden, prüft der Ennepe-Ruhr-Kreis vor der Kostenzusage die Heimnotwendigkeit. Bei Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 sollte im Vorfeld mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis geklärt werden, ob Heimnotwendigkeit vorliegt. Ab Pflegegrad 4 verzichtet der Ennepe-Ruhr-Kreis auf die Prüfung der Heimnotwendigkeit; diese wird dann als gegeben angenommen. Liegt keine Heimnotwendigkeit vor, werden die Heimkosten, die nicht aus Eigenmitteln bezahlt werden können, nicht übernommen. Die Kosten für die stationäre Pflege werden aus Mitteln der Pflegeversicherung, aus dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und in NRW bei bestehendem Anspruch durch das Pflegewohngeld bestritten. Reichen diese Mittel nicht aus, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Hier müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, beispielsweise muss man bis zu einer gewissen Grenze sein eigenes Vermögen aufgebraucht haben. Die persönlichen Einkommensverhältnisse werden regelmäßig überprüft.
Die Entscheidung für eine stationäre Pflege fällt nicht leicht. Viele Pflegebedürftige wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu verbleiben. Dann müssen Angehörige und/oder ambulante Versorgungseinrichtungen die Pflege übernehmen. Manchmal ist das jedoch nicht möglich. Mit Einführung der Einzelzimmerquote in Nordrhein-Westfalen von 80 Prozent für Bestandsbauten und 100 Prozent für Neubauten, gingen im Ennepe-Ruhr-Kreis aufgrund von Wiederbelegungssperren durch die WTG-Behörde viele stationäre Pflegeplätze verloren (Pflegebericht 2020). Es gibt im Ennepe-Ruhr-Kreis aktuell etwa 43 Einrichtungen mit rund 4000 Plätzen inklusive Umbau und geplantem Neubau. Allerdings steigt aufgrund der demographischen Entwicklung auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Ein früheres Überangebot von Plätzen ist daher jetzt örtlich einer Unterdeckung gewichen.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus dem Personalmangel. Fehlen Fachkräfte, so hat das unmittelbare Auswirkungen auf die Zahl der stationären Pflegeplätze.
Wer einen Heimplatz sucht, sollte sein Augenmerk auf bestimmte Punkte richten: Das Heim sollte in der gewohnten Umgebung oder in der Nähe der Angehörigen liegen. Auch die Frage nach dem Mitbringen eigener Möbel sollte beantwortet sein. Und selbstverständlich muss die Frage nach den Kosten beantwortet sein.
Neben der stationären Pflege gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten der Betreuung.
Ambulante Pflege
Bei der ambulanten Pflege unterstützt ein Pflegedienst die Angehörigen bei der Pflege des Betroffenen zuhause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dazu gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuungsmaßnahmen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, häusliche Krankenpflege und Beratung. Es gibt zahlreiche ambulante Pflegedienste vor Ort. Auch hier gibt es allerdings Fachkräftemangel. Laut Arbeitsagentur ist der Bedarf an Fachkräften in der Altenpflege besonders hoch. Auf 100 gemeldete Stellen kamen im vergangenen Jahr lediglich 19 arbeitslose Pflegekräfte. 10 Jahre zuvor waren es noch 68 arbeitslose Pflegekräfte pro 100 Stellen. Dass der Personalmangel bereits heute deutlich sichtbar ist, zeigt sich an verschiedenen Zahlen. Um die bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen rechnet bspw. die Gewerkschaft ver.di mit einem Bedarf von allein 110.000 zusätzlichen Pflegefachkräften. Prognosen rechnen bis 2030 sogar mit einem Mehrbedarf von 300.000 Stellen (Quelle: Pflegenot Deutschland). Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, kann der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen beantragen. Wird er durch einen Angehörigen gepflegt, hat er Anspruch auf Pflegegeld. Teilen sich professionelle Pflegekräfte und pflegende Angehörige die häusliche Pflege des Betroffenen, können Versicherte im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.
Tagespflege
In der Tagespflege werden pflegebedürftige Menschen tagsüber versorgt und betreut. Sie werden entweder von Angehörigen oder von einem Fahrdienst morgens zur Einrichtung gebracht und nachmittags dort wieder abgeholt bzw. nach Hause gebracht. Es besteht auch die Möglichkeit, nur einzelne Tage in einer Tageseinrichtung zu verbringen. In der Tageseinrichtung erhalten die zu Betreuenden Mahlzeiten und Beschäftigungsangebote, die in der Regel in der Gruppe durchgeführt werden. Nachts bleiben diese Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Die pflegenden Angehörigen werden somit tagsüber entlastet und können ihren eigenen Verpflichtungen oder sogar einer Arbeit nachgehen. Allerdings ist die Doppelbelastung über einen längeren Zeitraum für Angehörige auch deutlich spürbar - müssen sie doch abends und in der Nacht für den zu Pflegenden da sein. Außerdem gibt es noch weitere Pflegeangebote. Dazu gehören die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Dies meint eine vollstationäre, aber zeitlich begrenzte Pflege - beispielsweise dann, wenn Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub für einen bestimmten Zeitraum nicht zur Verfügung stehen. Es gibt außerdem die Palliativpflege, die am Lebensende steht.
Für alle Pflegeformen aber gilt: Schon jetzt sind mindestens 200.000 Vollzeitkräfte zu wenig in der Pflege beschäftigt - Tendenz steigend. Hinzu kommt, dass viele besetzte Stellen nur in Teilzeit ausgeübt werden (Christel Bienstein, Vorsitzende Berufsverband für Pflegeberufe). Die Pflegeberufe müssen - gerade für junge Menschen - attraktiver werden. Bezahlung, Wertschätzung und Arbeitsklima sind wichtige Kriterien gegen den Pflegenotstand.anja