16.12.2021: Nur zwei Tage nach dem 12. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens...
Nur zwei Tage nach dem 12. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens hat die Landesregierung Nummer 13 auf Weg in die 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen und damit auch in den Ennepe-Ruhr-Kreis geschickt.
"Was im Erlass als ´Klarstellung´ und in der Presseinformation des NRW Gesundheitsministeriums als ´Präzisierung´ bezeichnet wird, ist in unseren Augen durchaus als Rolle rückwärts zu bewerten", stellt Astrid Hinterthür. Leiterin des Krisenstabs im Schwelmer Kreishaus fest.
So oder so - mit dem im zunächst gültigen Erlass genannten notwendigen Mindestabstand von nur vier Wochen zwischen Zweit- und Boosterimpfung hatte die Landesregierung für erhebliche Verunsicherungen bei Bürgern und Impfverantwortlichen gesorgt.
"Der Wunsch nach möglichst wenig Bürokratie ist ja verständlich und richtig. An dieser Stelle war er aber schlicht kontraproduktiv. Wer vier Wochen als Mindestabstand nennt, muss einkalkulieren, wie das bei den Menschen ankommt und zu was es führen kann", macht Hinterthür deutlich. Sachargumente für die medizinische Sinnhaftigkeit eines längeren Abstands seien damit schwer vermittelbar gewesen. Es sei gut, dass dieses Kapitel nach nur 48 Stunden wieder geschlossen worden sei.
Mit dem Eintreffen des neuen Erlasses gilt nun auch im Ennepe-Ruhr-Kreis: Die Boosterimpfung in den kommunalen Impfstellen und bei mobilen Impfaktionen ist nur in Ausnahmefällen bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung möglich. Die vier Wochen gelten ausschließlich für ´immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort´. Für alle anderen heißt es im Erlass: "Bis zur Auffrischungsimpfung sollten fünf Monate vergangen sein."
"Aber auch Impfwillige, deren Impfung vier Monate zurückliegt, werden nach den Vorgaben des Landes bei uns nicht abgewiesen. Wir haben alle kommunalen Impfverantwortlichen bereits über die Inhalte des neuen Erlasses informiert", stellt Hinterthür klar. Selbstverständlich setze der Ennepe-Ruhr-Kreis auch diese Weisung des Gesundheitsministeriums um.