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Corona: Impferlass erlaubt Booster-Impfungen für Jugendliche

01.01.2022: Auf der Zielgeraden des Jahres hat die NRW-Landesregierung den 16. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID‑19 veröffentlicht...

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Impfung

Auf der Zielgeraden des Jahres hat die NRW-Landesregierung den 16. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID‑19 veröffentlicht. Damit sind in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte ab sofort auch Auffrischungsimpfungen für 12- bis 17-jährige möglich.
"Der Erlass ist am späten Donnerstagnachmittag im Kreishaus eingetroffen. Wir haben postwendend entschieden, ihn umzusetzen. Damit erhalten ab sofort auch Jugendliche in allen unseren Impfstellen die Booster-Impfung gegen Corona", berichtet Jana Ramme, organisatorische Leiterin des Pandemieteams der Kreisverwaltung.
Besuche in der ab Sonntag, 2. Januar, wieder täglich geöffneten Impfstelle in Ennepetal, den einmal wöchentlich geöffneten stationären Impfstellen in den Städten sowie am Impfbus sind für die Jugendlichen mit und ohne Termin möglich. Ihren Terminkalender hat die Kreisverwaltung bereits entsprechend angepasst.
Möglich macht die Freigabe nach Angaben des NRW Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums zu haftungsrechtlichen Fragen. Im entsprechenden Schreiben vom 27. Dezember hebe das Ministerium hervor, dass "ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens unabhängig von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für alle Personen ab 12 Jahren besteht, wenn sie mit einem für diese Personen grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft werden."
In seinem Erlass hat das NRW Ministerium den Hinweis auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen beziehungsweise deren Sorgeberechtigten aufgenommen. Dies ist im Zusammenhang mit der Booster-Impfung "zwingend notwendig".