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Rund ums Haus

Bundesregierung beschließt Solarpaket 1

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

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Lange angekündigt, händeringend erwartet und im Mai offiziell in Kraft getreten ist das Solarpaket 1 der Bundesregierung. Alle wichtigen Neuerungen sind nun auch über die Website der Stadt Witten verlinkt. Für Bürgerinnen und Bürger dürften folgende Aspekte besonders interessant sein: Die Inbetriebnahme von kleinen Photovoltaik-Anlagen zum Beispiel auf dem Balkon, so genannter Stecker-Solargeräte, wurde erheblich vereinfacht sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt.
Unkomplizierte Inbetriebnahme von Stecker-Solaranlagen
Ein Ziel des Solarpaketes ist, dass Stecker-Solargeräte möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. „Die vorherige Anmeldung beim regionalen Netzbetreiber entfällt, und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt“, erläutert Klimaschutzmanagerin Tamara Gademann aus der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz. Dies gelte auch für diejenigen, deren Stecker-Solargeräte noch über die kommunale Förderung des vergangenen Jahres läuft (www.witten.de/themen-mehr/photovoltaik/kommunale-foerderung/) .
Um den Ausbau von Stecker-Solargeräten weiter zu beschleunigen, wurde zudem beschlossen, dass die alten rückwärtsdrehenden Stromzähler übergangsweise geduldet werden und die Installation eines digitalen Stromzählers (Zweirichtungszählers) durch den Netzbetreiber auch noch nach Inbetriebnahme erfolgen kann.
Erhöhung der Leistungsgrenze noch nicht geregelt
Die wohl wichtigste Änderung, auf die viele Besitzerinnen und Besitzer eines Stecker-Solargeräts bereits gewartet haben – die Erhöhung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt –, wird aber wohl erst im Herbst abschließend geregelt sein. „Diese technischen Details der Anlagen werden nicht in Gesetzen, sondern in technischen Normen geregelt. Und diese Norm wird derzeit durch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE FNN) überarbeitet“, weiß Gademann. Hier müssen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Stecker-Solaranlagen also noch gedulden. Anlagen, die mehr als 600 Watt, bzw. zukünftig 800 Watt Abgabeleistung produzieren, gelten nicht mehr als Stecker-Solargeräte und müssen nach wie vor beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Gesammelten Zugang zu Informationen und zu den Neuerungen des Solarpakets 1, z.B. im Bereich von Gewerbe-Dachanlagen, sind über die städtische Website www.witten.de/themen-mehr/photovoltaik/ und über die Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715 abrufbar. tg/hl