Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises strafft aufgrund der steigenden Coronafälle die Abläufe...
Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises strafft aufgrund der steigenden Coronafälle die Abläufe. Positiv getestete Menschen mussten bisher erst dann in Quarantäne, wenn die schriftliche Anordnung des Gesundheitsamtes vorlag. Ab sofort sind Betroffene verpflichtet, sich nach Bekanntwerden des Testergebnisses auch ohne Anruf und Anschreiben des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Das Gleiche gilt auch für ihre Haushaltsangehörigen. Die individuellen schriftlichen Quarantänebescheide werden jedoch auch weiterhin zugesandt.
„Aufgrund der steigenden Fallzahlen ist es für uns immer schwieriger, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen. Dazu kommt: Inzwischen erhalten positiv auf Corona getestete Personen ihr Ergebnis häufig früher als das Gesundheitsamt", macht Astrid Hinterthür, Leiterin des Fachbereiches Soziales und Gesundheit deutlich. „Die Anordnung gilt für positive Testergebnisse, die per molekularbiologischer Untersuchung (PCR-Test) oder per Antigentest (POC-Test) ermittelt worden sind“, unterstreicht Astrid Hinterthür die neue Verhaltensregel.
Eigene Meldung bei positivem Test
Positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige sind verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden. Auf der Internetseite (www.en-kreis.de) hat die Kreisverwaltung dazu das Online-Formular „Selbstmeldung/Meldung Kontaktperson“ auf der Startseite unter „Meldeformulare Corona“ eingestellt. Während der häuslichen Quarantäne müssen die Betroffenen den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge leisten. Dazu zählt, das Zuhause nicht zu verlassen und keinen Besuch zu empfangen.
Die Quarantäne endet für alle, deren Antigentest (POC-Test) positiv verlief, erst mit Vorliegen eines negativen PCR-Tests. Für diejenigen, deren Erkrankung durch einen positiven PCR-Test festgestellt wurde, endet die Quarantäne nach 10 Tagen ab Testdatum - wenn zwischenzeitlich keine Symptome wie Husten, Fieber und Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns aufgetreten waren. Bei Vorliegen dieser Symptome und späterer Bestätigung durch einen Test beginnt die Quarantäne an dem Tag, an dem die Symptome erstmals aufgetreten sind. Die Quarantäne endet dann auch nur, wenn die Betroffenen zwei Tage vor Ablauf beschwerdefrei geblieben waren. dx