In dem neu zu schaffenden Wohnbaugebiet soll eine aufgelockerte Wohnbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern entstehen...
In dem neu zu schaffenden Wohnbaugebiet soll eine aufgelockerte Wohnbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern entstehen. Um dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen, sind Teile im Plangebiet mit Mehrfamilienhäusern in Form von barrierefreien Wohnungen, z.B. für Senioren, vorgesehen.
Die vorhandene straßenbegleitende Wohnbebauung an der Brinkerstraße und Hölterstraße soll im Wesentlichen im Bestand gesichert werden, zum Teil werden Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen. Die im nördlichen Planbereich vorhandenen Gewerbebetriebe werden in die Planung einbezogen, um Konflikte zu bewältigen. Die Gewerbebetriebe sollen im Bestand gesichert werden, zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Niedersprockhövel werden erforderliche Erweiterungsflächen insbesondere im Hinblick auf ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe berücksichtigt.
Die vorhandene Bebauung entlang der Straßen Beisenbruch und Wuppertaler Straße wird entsprechend des vorhandenen Charakters als Mischgebiet gesichert, ein Gewerbebetrieb an der Ecke Beisenbruch-/Brinkerstraße wird als Gewerbegebiet festgesetzt, hier sind ebenfalls Erweiterungsflächen vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“ wird bei der Stadt Sprockhövel im Rathaus, Zimmer Nr. 2.11, Rathausplatz 4 in 45549 Sprockhövel, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Zugang zum Rathaus in dieser Zeit möglicherweise weiterhin eingeschränkt. Alle Interessierten können dennoch die Planunterlagen im Rathaus einsehen und Auskünfte erhalten. Aus Infektionsschutzgründen sind dabei folgende Maßgaben zu beachten: Eine vorherige Besuchsanmeldung ist erforderlich (telefonisch 02339 / 917-220, per Mail an planen-umwelt@sprockhoevel.de). Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Sprockhövel abrufbar unter: www.sprockhoevel.de/rathaus/planen-umwelt/bebauungsplaene. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der o.g. Dienststunden über die Planung zu informieren.