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Rund ums Haus

Barrierefreie Badsanierung

Wer bei der Badsanierung auf Barrierefreiheit setzt, kann bei der KfW eine Förderung dafür beantragen...

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Barrierrefreiheit: Waschtisch und WC. Barrierefreies Bad: Die Badsanierung mit KfW-Förderung bringt Wohnkomfort für alle Generationen. Foto: energie-fachberater.de

Wer bei der Badsanierung auf Barrierefreiheit setzt, kann bei der KfW eine Förderung dafür beantragen - zur Wahl stehen Zuschuss und Förderkredit. Gefördert wird nicht nur ein barrierefreies Eigenheim, sondern auch die Badsanierung in der Mietwohnung. Besonders beliebt ist der Zuschuss der KfW für den Einbau einer bodengleichen Dusche. Alle Infos und Tipps zur Förderung für Barrierefreiheit im Bad.
Zuschuss für ein barrierefreies Bad
Der Zuschuss im KfW-Programm 455-B ist eine der beliebtesten Förderungen der KfW. Diesen Zuschuss kann jeder beantragen, der keinen Kredit benötigt und die Badsanierung aus eigenen Mitteln finanziert. Der Zuschuss für den barrrierefreien Badumbau beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten - insgesamt sind maximal 5.000 Euro Zuschuss pro Wohnung möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)
Alternativ können für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung).
Förderkredit der KfW für ein Bad ohne Stolperfallen
Eigentümer/innen, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit einem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Den Antrag auf Förderung wird vor der Badsanierung über eine Hausbank der Wahl gestellt.
Technische Mindestanforderungen der KfW
Für den barrierefreien Badumbau mit Förderung müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2 Barriefreiheit. Diese technischen Mindestanforderungen gelten bei der Förderung: Das Bad muss mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter groß sein. Kann das nicht eingehalten werden, muss vor den Sanitärobjekten (Waschbecken, WC, Dusche) eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 Meter Breite und 1,20 Meter Tiefe vorhanden sein. Die Bewegungsflächen dürfen sich aber überschneiden. Zusätzlich muss der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 0,25 Meter betragen. Eine spätere Nachrüstung von Sicherheitssystemen muss vorbereitet werden.
Eine bodengleiche Dusche mit rutschfestem oder rutschhemmendem Bodenbelag ist Pflicht. Ist das nicht möglich, darf die Dusche maximal 20 Millimeter tiefer liegen, als der Boden im Bad. Der Übergang sollte möglichst als geneigte Fläche und nicht als Stufe ausgeführt werden.
Das Waschbecken muss mindestens 0,48 Meter tief sein und auf der benötigten Höhe montiert werden. Damit das Waschbecken auch im Sitzen genutzt werden kann, muss der Knieraum frei bleiben.
Das WC sollte höhenverstellbar sein oder bereits nach dem Bedarf der Nutzer angebracht werden.
Die Badewanne darf eine maximale Einstiegshöhe von 0,50 Metern aufweisen. Alternative: eine Badewanne mit seitlichem Türsteinstieg oder eine Badewanne, die mit einem mobilen Liftsystem unterfahrbar ist. Quelle: energie-fachberater.de / KfW