03.10.2021: AVU empfiehlt Vertrag mit Preisstabilität...
Keine Unterbrechung für Haushalte dank gesetzlicher Absicherung
Der Energiemarkt bleibt in Bewegung. Und immer wieder müssen Lieferanten ihre Aktivitäten einstellen oder sogar Insolvenz anmelden. Ende letzter Woche hat die Deutsche Energiepool GmbH mitgeteilt, ihre Kunden nicht mehr mit Erdgas zu beliefern.
Im Versorgungsgebiet der AVU ist davon eine zweistellige Zahl von Privat- und Gewerbekunden betroffen. Hier springt aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohne Unterbrechung die AVU ein. Das ist die sogenannte „Ersatzversorgung“. Gleichzeitig empfiehlt der heimische Energieversorger den Kunden, die Wert auf Planungssicherheit legen, einen Vertrag mit Preisgarantie bis 31.12.2022 abzuschließen. „Der Tarif fixgas 2022 ist gut nachgefragt. Kunden in der Ersatzversorgung können ganz einfach dahin umstellen,“, erläutert AVU-Vertriebsleiter Benjamin Kreikebaum. Das funktioniere entweder persönlich in den AVU-Treffpunkten, telefonisch (02332 73-123) oder nach Registrierung im Online-Center.
„Das Risiko eines Lieferstopps gibt es mit der AVU als Grundversorger nicht. Wir haben eine langfristige Beschaffungsstrategie für Strom und Gas“, versichert AVU-Vorstand Uwe Träris. Nach Medienberichten hatte sich die Deutsche Energiepool aufgrund kurzfristiger Einkäufe der benötigten Mengen am Spotmarkt der Strombörse verkalkuliert.