08.01.2021: Sammlung wichtiger Infos (aus versciedenen Bereichen) für Wittener...
Lockdown führt zu Terminverschiebungen
Die Bürgerberatung im Rathaus teilt mit, dass durch die Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen an einigen Tagen Termine verschoben werden müssen – insbesondere an den kommenden drei bis vier Montagen (11., 18. und 25. Januar und 1. Februar). Betroffene werden per Email darüber informiert. Das Team der Bürgerberatung bittet um Verständnis für die besondere Situation.
Neue Förderungen für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat das Land weiter im Griff, die Einschränkungen werden verlängert und teilweise sogar verschärft. Deshalb hat die Bundesregierung ein weiteres Hilfspaket beschlossen, das die bestehenden Förderungen fortsetzt und auch Verbesserungen für Branchen enthält, die bislang weniger Unterstützung erhalten haben.
Überbrückungshilfe III mit verbesserten Konditionen
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November-“ und „Dezemberhilfe“) wird nicht verlängert. Dafür wird die Überbrückungshilfe II zur Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen als Überbrückungshilfe III zu verbesserten Konditionen weitergeführt. Die Überbrückungshilfe steht einerseits für den Monat Dezember den Unternehmen zur Verfügung, die seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossen sind. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November-“ bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten vor. Die Überbrückungshilfe III läuft bis Ende Juni 2021.
Neustarthilfe für Soloselbstständige
Zeitgleich wird die Neustarthilfe für Soloselbstständige ab dem 01.01.2021 eingeführt. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Sie erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss.
Einzelheiten zu den Hilfen des Bundes sind auf dem Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums www.bundeswirtschaftsministerium.de und des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de abrufbar
Eine Übersicht über die diversen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten steht außerdem auf unserer Homepage unter https://bit.ly/3bdY0R7
Besuche im Stadtarchiv weiterhin nicht möglich
Ein Besuch zur persönlichen Einsichtnahme von Archivalien ist derzeit wegen der Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung bis mindestens zum 31. Januar 2021 nicht möglich. Das Team des Stadtarchivs ist telefonisch unter der Rufnummer 02302 581-2415 erreichbar. Anfragen, für die Nachweise aus Archivbeständen benötigt werden, können mit Angabe vollständiger Kontaktdaten per E-Mail an das Amtspostfach stadtarchiv@stadt-witten.de gerichtet werden. Selbstverständlich ist auch der klassische Postweg an folgende Anschrift möglich: Stadtarchiv Witten, Bergerstr. 25 (Saalbau-Passage), 58452 Witten.
Ordnungsamt kontrolliert die Geschwindigkeit
Das Ordnungsamt kontrolliert auch in der kommenden Woche die Geschwindigkeit. An folgenden Stellen kann es blitzen:
• Montag: Breite Str., Sandstr., Hörder Str.,
• Dienstag: Annenstr., Eckardtstr., Husemannstr.,
• Mittwoch: Steinhügel, Vormholzer Ring, Wittener Str.,
• Donnerstag: Bahnhofstr., Breite Str., Bergerstr.,
• Freitag: Nachtigallstr., Gartenstr., Ardeystr.,
• Samstag: Stockumer Str., Dortmunder Str.
Darüber hinaus ist überall mit weiteren Kontrollen zu rechnen, die vorher nicht angekündigt werden.