Alkoholauffälligkeit ist mit einem Anteil von 40 Prozent nach wie vor der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die 14 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung führten in 2019 insgesamt 86.177 MPUs durch.
Mit fast 40 Prozent bilden die Alkohol-Fragestellungen zusammengefasst nach wie vor die stärkste Anlassgruppe der MPU-Gutachten. Es folgen „Drogen und Medikamente“ mit 31 Prozent und „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ (18 Prozent). Von den 86.177 begutachteten Personen waren 57 Prozent „geeignet“ und 38 Prozent ungeeignet, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Knapp fünf Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.