Einiges können Sie im neuen Jahr selber ändern...
Einiges können Sie im neuen Jahr selber ändern – Sie brauchen nur Ihre Neujahrsvorsätze in die Tat umzusetzen, was bekanntlich einfacher gesagt als getan ist. Eine Reihe von Änderungen hat aber auch der Gesetzgeber – nicht zuletzt durch das Urteil des Verfassungsgerichts zum Haushalt des Bundestages – beschlossen.
Hier eine kleine Auswahl:
Mindestlohn, Renten und Bürgergeld steigen
Der Mindestlohn steigt von glatten 12,00 € im letzten Jahr ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro bei maximal 43,35 Stunden im Monat. Die Obergrenze für Minijobs erhöht sich von 520 € auf 538 € im Monat.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt, und zwar um 180 € auf 11.784 €. Bis zu dieser Grenze braucht keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt im neuen Jahr erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 € (2023 waren es 62.810 €). Wichtig für diejenigen, die beruflich viel unterwegs sind: Der Verpflegungsmehraufwand für halbe Tage steigt von 14 € auf 16 € und für ganze Tage von 28 € auf 32 €. Geplant ist zudem, den Kinderfreibetrag auf 6.384 € für jedes Kind zu erhöhen.
Das Kindergeld liegt seit Januar 2023 bei 250 € monatlich pro Kind. Bei Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder einen Personalausweis oder einen biometrischen Reisepass - der bisherige Kinderreisepass ist passé. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch gültig, werden nicht mehr verlängert.
Für die Rentenempfänger: Prognostiziert ist eine Rentenerhöhung von voraussichtlich 3,5 Prozent im Juli. Zweistellig fällt die Anhebung des Bürgergeldes für Alleinstehende um 12 Prozent von bisher 502 € auf 563 € aus.
CO2-Preis steigt um 50 Prozent
Ab Jahresbeginn hat sich der Preis für eine Tonne CO2 von 30 € auf 45 € erhöht. Die vorgesehene Erhöhung in 2023 war wegen der rasant gestiegenen Preise für Energie ausgesetzt worden. Verbraucher sollen so angeregt werden, den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Klimafreundliche Alternativen sollen gleichzeitig wettbewerbsfähiger werden.
Ab dem Jahreswechsel beträgt die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme (aber auch in der Gastronomie) wieder 19 Prozent und die Energiepreisbremse ist beendet. Kurzfristig fiel auch der Entschluss, E-Autos nicht mehr durch eine Prämie zu fördern.
Neues Heizungsgesetz tritt in Kraft
Mit Jahresbeginn ist auch das vieldiskutierte neue Heizungsgesetz in Kraft getreten. Jede in Neubaugebieten neu eingebaute Heizung muss deshalb zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten tritt die Regelung frühestens 2026 in Kraft. Für bestehende und funktionierende Heizungen bleibt erst mal alles beim Alten.
Soll eine Heizung neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gilt eine Übergangsfrist.
Wer seinen Strom zukünftig auch aus einem eigenen Balkonkraftwerk beziehen möchte, braucht sie nur noch im Marktstammregister der Bundesnetzagentur registrieren zu lassen und kann sie zudem sofort in Betrieb nehmen. Für den Austausch des Stromzählers ist der jeweilige Netzbetreiber zuständig.
Neue Regelungen um Pfand, Verschlüsse und USB-Kabel
Im neuen Jahr unterliegen auch Milch und milchhaltige Getränke der Pfandpflicht von 25 Cent. Verbraucher können diese Flaschen dann leer an Pfandautomaten zurückgeben und erhalten ihr Pfand zurück. Neu ist auch, dass Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks ab Juli 2024 eine Verschlusskappe besitzen, die mit der Verpackung verbunden ist. Ab Dezember 2024 ist ein einheitlicher USB-C-Ladeanschluss für viele Elektrogeräte Pflicht. dx