Die Energie und Kraftstoffpreise sind in den letzten Monaten enorm gestiegen...
Die Energie und Kraftstoffpreise sind in den letzten Monaten enorm gestiegen. Um den Bürgerinnen und Bürgern Entlastung zu bringen, soll es das 9-Euro-Ticket als Monatskarte von Juni bis August für den Nahverkehr geben. Nun stellen sich natürlich einige Fragen zur Nutzung. Wann gilt das Ticket? Wo kann ich es nutzen? Und was ist, wenn ich bereit ein Abo habe? Hier finden Sie einige Antworten zu den Plänen der Bogestra.
Wann gilt das Ticket?
Das Ticket soll es von Juni bis August geben. Ein erworbenes 9-Euro-Ticket gilt immer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats, also zum Beispiel vom 01. Juni bis zum 30. Juni, unabhängig davon zu welchem Datum es gekauft wurde. Das Ticket verlängert sich nicht automatisch, sonder muss von Monat zu Monat neu erworben werden. Für die Laufzeit von Juni bis August müssten also drei seperate Tickets à 9 Euro gekauft werden.
Wo kann ich es nutzen?
Deutschlandweit soll das 9-Euro-Ticket verwendet werden können. Es gilt für den kompletten ÖPNV und SPNV, also für Linienbusse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen- und Expresse. Nicht gültig ist das Ticket im Fernverkehr, also zum Beispiel ICE, IC oder EC. Auch die Reise mit Privatunternehmen ist mit dem Ticket nicht möglich. In anderen Bundesländern sollten die Gültigkeiten des Tickets zur Sicherheit noch einmal extra abgeklärt werden.
Ich habe bereits ein Abo? Was nun?
Menschen die bereits ein Abo haben, macht es die Bogestra besonders einfach - denn der Preis des Abos reduziert sich in den Monaten Juni bis August automatisch auf 9 Euro pro Monat. Der Kunde muss nichts machen. Außerdem heißt es „Das AboTicket gilt außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs als persönlicher Fahrschein der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen – bestehende Regelungen, beispielsweise zur Mitnahme von Personen oder Fahrrädern oder zur Nutzung der 1. Klasse, gelten weiterhin nur im ursprünglichen Geltungsbereich.“ Das heißt: im ursprünglichen Geltungsbereich, zum Beispiel im VRR können bei bestimmten Aboversionen weiterhin Fahrrad oder zweite Person am Wochenende mitgenommen werden, verlässt man das ursprüngliche Geltungsgebiet, gilt das Ticket als persönlicher Fahrschein für eine Person in der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen. Quelle: Bogestra