Das Gebäudeenergiegesetz GEG schreibt vor, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.
Oft wird in diesem Zusammenhang über die Wärmepumpe diskutiert. Was viele nicht wissen: Es gibt eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten, um die gesetzlichen Forderungen nach mehr Klimaschutz zu erfüllen. SHK-Fachbetriebe unterscheiden dabei zwischen Heizungsanlagen mit und ohne Nachweispflicht. Für viele Lösungen muss kein Nachweis erbracht werden, dass die Forderungen des GEG erfüllt sind. Das gilt beispielsweise für Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen und Heizungen, die mit Strom, Biomasse- oder Wasserstoff arbeiten. Auch hybride Kombinationen, in denen die 65 Prozent durch eine Wärmepumpe oder ein Solarthermie-System in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung erreicht werden, brauchen keinen Nachweis. Darüber hinaus haben Hauseigentümer die Möglichkeit, sich für eine Heizungsanlage ihrer Wahl zu entscheiden - wenn am Ende über einen Nachweis festgestellt wird, dass die Vorgaben des GEG eingehalten werden. In die Berechnungen kann auch die Nutzung der Abwärme der Heizung einfließen, wenn diese rückgewonnen wird, um im Gebäude den Wärmebedarf zu decken. Gleiches gilt auch für Einzelfeuerstätten, die beispielsweise mit Holzpellets betrieben werden.
Da eine Heizung immer individuell für die Immobilie geplant werden muss, sollten Eigenheimbesitzer sich rechtzeitig informieren. Ansprechpartner finden sich in den SHK-Innungsfachbetrieben vor Ort. Kontaktadressen gibt es online unter www.wasserwaermeluft.de. txn