Jahrgänge 1953 bis 1958 starten – die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt 30,40 Euro...
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine sind nicht befristet. Da dies einer Vorgabe der Europäischen Union widerspricht, müssen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrerlaubnis in den nächsten Jahren umtauschen. Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Papierführerschein haben, sind ab dem 19. Januar 2022 mit einem ungültigen Dokument unterwegs. „Dies ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit. Diese zu riskieren, lohnt sich aber nicht. Wir tauschen schließlich lediglich ein Dokument aus. Alle Rechte bleiben bestehen, eine Prüfung oder eine Gesundheitsuntersuchung sind nicht notwendig.“
Für andere Jahrgänge läuft die Frist teilweise bis zum 19. Januar 2033.
Wer den Umtausch erledigt hat, hat 15 Jahre Ruhe. Wie alle seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Exemplare, ist dies der Zeitraum der Gültigkeit. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann erneut: Es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, alle Rechte bleiben aber ohne Prüfung und Gesundheitscheck erhalten. Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt als erstes bis zum 19. Januar 2022 zum Umtausch aufgefordert sind, sind die Bürgerbüros der Städte sowie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. Vor einem Besuch sollte in jedem Fall telefonisch abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Termin vereinbart werden muss. Zum Termin mitzubringen sind dann neben dem Führerschein ein gültiger Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. „Wer den Antrag im Bürgerbüro auf den Weg bringt, hilft uns, wenn er den Mitarbeitern dort zusätzlich eine Kopie seines Führerscheins zur Verfügung stellt und diese zusammen mit den übrigen Unterlagen an uns schickt“, so Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises. pen