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Gesundheit

Charta-Tisch Pflege: Palliativer Überleitungsbogen

Das ist wichtig, wenn ein Palliativpatient eine Einweisung ins Krankenhaus braucht.

Teil eines Überleitungsbogens

Teil eines Überleitungsbogens

In der Regel ist ein Krankenhausaufenthalt auf Heilung ausgelegt. Es gibt aber Krankheitsverläufe, die eine Heilung nicht mehr möglich machen. Um dem Betroffenen eine möglichst hohe Lebensqualität ohne Schmerzen zu ermöglichen, wird er palliativ versorgt. Hinter dem Begriff steht nicht ein unmittelbar eintretender Tod. Das Wort „palliativ“ bedeutet lindernd und stammt aus dem Lateinischen von pallium (Mantel). Es beschreibt eine medizinische Behandlung und Begleitung von schwerstkranken Menschen, bei denen die Linderung von Schmerzen und Beschwerden im Mittelpunkt steht. Eine solche Begleitung kann unter Umständen Jahre dauern. 
Der Hattinger Charta-Tisch Pflege hat sich mit einem Palliativen Überleitungsbogen beschäftigt, den Patienten benötigen, wenn sie in ein Krankenhaus müssen. Wichtig zu wissen: auch palliative Patienten, die nicht mehr geheilt werden können, müssen beispielsweise nach einem Sturz stationär versorgt werden. Wenn diese Patienten von zuhause mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes oder als Bewohner einer Altenhilfeeinrichtung in ein Krankenhaus eingewiesen werden, bekommen die Rettungsdienste einen Überleitungsbogen.

Ein Überleitungsbogen (oder Pflegeüberleitungsbogen) ist ein Dokument zur Informationsübermittlung bei der Verlegung oder Entlassung von Patienten. Er sichert die nahtlose Weiterversorgung und enthält essenzielle medizinische und pflegerische Daten (z. B. Diagnosen, Medikamente, Hilfsmittelbedarf). Im Rahmen des Qualitätsmanagements von Pflegeeinrichtungen gibt es unterschiedlich gestaltete Dokumente, denen eines gemeinsam ist: sie sind sehr umfangreich. Nicht selten können es zwanzig oder mehr Seiten sein. 
Für die akute Versorgungssituation ist das viel zu viel. Oft müssen die Rettungskräfte unter hohem Zeitdruck arbeiten und die akute Versorgung im Krankenhaus ist ebenfalls mit einem engen Zeitfenster belegt. Knappe und kurz gehaltene, aber lebenswichtige Informationen sind wichtig. Deshalb hat der Hattinger Charta-Tisch Pflege einen DIN-A4-Bogen entwickelt, auf dem die wichtigsten Informationen in Deutsch und Englisch gelistet sind, die teilweise mit Ankreuzen, teilweise zum Ausfüllen, dafür sorgen, dass palliative Patienten gut versorgt, aber nicht überversorgt werden. Nicht immer können diese Patienten selbst Auskunft geben. Der Informationsbogen hilft.

Diese Infos stehen auf dem Palliativen Überleitungsbogen
Neben den persönlichen Angaben geht es um eine mögliche Behinderung wie gehörlos, blind oder kognitive Einschränkung. Auch die Sprache, in der man den Patienten ansprechen kann, wird vermerkt.
Wichtig ist der Einweisungsgrund. Aus der Erfahrung heraus wurden gelistet Stürze, Darmverschluss, Aszitepunktion (Anm. der Redaktion: Eine Aszitespunktion oder Bauchpunktion ist der minimalinvasive Eingriff, bei dem freie Flüssigkeit aus der Bauchhöhle durch die Bauchdecke abgelassen wird.), Harnverhalt und starke Blutungen. Aufgelistet werden muss in dem Überleitungsbogen die palliative Medikation sowie die letzte Bedarfsmedikationsgabe. Schließlich wird abgefragt, ob eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Kontaktdaten des Palliativdienstes Ennepe-Ruhr und des Ambulanten Hospizdienstes Witten-Hattingen sind ebenfalls angegeben.
Die Einschreibung eines Patienten in das Palliativnetz erfolgt ausschließlich durch koordinierende Hausärzte oder Fachärzte. Palliative Pflege beginnt dann, wenn Krankheitsverläufe und Symptome nicht mehr ursächlich therapiert werden können. Palliative Versorgung bedeutet NICHT, dass der Patient nicht mehr versorgt wird. Und es bedeutet auch nicht, dass der Patient innerhalb von wenigen Tagen versterben wird. „Wir vom Ambulanten Hospizdienst werden in der Begleitung der Patienten immer wieder mit diesen Aussagen konfrontiert. Sie gipfeln in der Frage, ob man jetzt bald sterben müsse“, ergänzt Koordinator Andreas Fleer vom Ambulanten Hospizdienst in Hattingen, der zum Charta-Tisch Pflege gehört.
Für ihn ist klar: „Dieser kurze und knappe Palliative Überleitungsbogen soll den Verantwortlichen im Krankenhaus helfen, schnell und kompakt Informationen zu erhalten. Er soll die Arbeit vor Ort erleichtern. Ein Akut-Krankenhaus muss die wichtigsten Informationen sofort auf einen Blick erkennen können.“ Im nächsten Schritt geht es nun darum, den Überleitungsbogen pflegenden Einrichungen als Ergänzung für ein erleichterndes Verfahren bekannt zu machen. Infos direkt beim Ambulanten Hospizdienst in Hattingen.

Thema Ambulanter Hospizdienst
Der Ambulante Hospizdienst Witten/Hattingen e.V. berät zu allen Fragen um Palliativmedizin, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. An diesen Terminen gibt es Beratungen: 
Jeden ersten Montag im Monat, 14 bis 16 Uhr, Bürgercafé Holschentor, Talstraße 8; jeden zweiten Donnerstag im Monat, 11 bis 14 Uhr, Bürgertreff Welper, An der Hunsebeck 18; jeden dritten Freitag im Monat, 10 bis 12 Uhr, Freilligenbörse Sprockhövel, Hauptstraße 44 und jeden vierten Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr, Seniorenwohnheim Heidehof Niederwenigern.
Der Ambulante Hospizdienst Witten/Hattingen steht zur Verfügung: 
Regionalbüro WITTEN, Andrea Glaremin und Bärbel Güldenstern, Pferdebachstr. 39a in 58455 Witten; Telefon 02302 589 39 26 oder Mobil 0174 972 62 65; E-Mail: ahd@diakonie-ruhr.de.
Regionalbüro HATTINGEN, Hannah Pfeiffer, mobil 0174 97 97 029 oder E-Mail AHD-Hattingen@gmx.de; Andreas Fleer, mobil 0151 57 99 28 81 oder E-Mail AHD-Fleer@gmx.de.
Nächster Termin Charta-Tisch Pflege: Donnerstag, 10. September, 15 Uhr, Ambulanter Hospizdienst Regionalbüro Hattingen, Krämersdorf 3 in Hattingen.

Von Dr. Anja Pielorz