24.11.2021: Ab Mittwoch, den 24. November 2021 müssen Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Sprockhövel die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft genesen, getestet – mit einem Zertifikat nicht älter als 24 Stunden bzw. beim PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) nachweisen...
Ab Mittwoch, den 24. November 2021 müssen Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Sprockhövel die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft genesen, getestet – mit einem Zertifikat nicht älter als 24 Stunden bzw. beim PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) nachweisen. Diese Regelung wurde wegen der steigenden Corona-Fallzahlen getroffen und gilt sowohl für das Rathaus in Haßlinghausen als auch für das Bürgerhaus in Niedersprockhövel sowie etwaiger Nebenstellen. Ebenfalls besteht weiterhin Maskenpflicht.
Es erfolgt eine Kontrolle am Eingang. Die Verwaltung bittet daher den 3G-Nachweis sowie den Personalausweis bereitzuhalten. Menschen unter 16 Jahren gelten außerhalb der Ferienzeit automatisch als getestet. Sie sollten einen Ausweis der Schule bereithalten.