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Witten: Personenzahl bei Trauungen auf fünf reduziert

21.12.: Die Zahl der Personen, die an Trauungen teilnehmen dürfen, wurde erneut auf fünf reduziert...

Die Zahl der Personen, die an Trauungen teilnehmen dürfen, wurde erneut auf fünf reduziert. Damit folgt das Standesamt der Stadt Witten den Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung. Wie in der Corona-SchVO gibt es auch die Ausnahme für Kinder: eigene Kinder unter 14 Jahren sind von der Beschränkung ausgenommen. Die betroffenen Brautpaare werden informiert.
Weiterhin gilt das Verbot von Sektempfängen sowie die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Kurz zusammengefasst zur Personenbeschränkung: Insgesamt sechs Erwachsene dürfen an der Zeremonie teilnehmen, das sind das Brautpaar, bis zu drei Gäste und der oder die Standesbeamte.