Sie werden immer beliebter: Laut Zweirad-Industrie-Verband sind mittlerweile 8,5 Millionen elektrisch angetriebene Fahrräder in Deutschland unterwegs.
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Sprunghaft gestiegen – dank vieler kommunaler Förderprogramme – ist auch das Interesse an sogenannten Lastenrädern. Ob in der Stadt geschäftlich Waren ausliefern oder privat für den Großeinkauf, mit elektrischer Motorunterstützung ist das für ein Lastenrad kein Problem. Attraktive Leasingmöglichkeiten vereinfachen den Kauf der oft hochpreisigen Räder. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Pedelecs und E-Bikes aus? Und worauf gilt es, bei den unterschiedlichen Modellen zu achten? Wer sich beim Radeln durch einen Elektromotor lediglich unterstützen lassen möchte, wählt ein sogenanntes Pedelec. Wenn die Motorleistung nicht höher als 250 Watt ist und der Motor ab 25 km/h abschaltet, gelten diese Zweiräder als einfache Fahrräder. Es besteht keine Versicherungspflicht. Da Pedelecs teuer sein können, empfiehlt es sich Schäden vorzubeugen. „Geleaste Elektroräder sind meist versichert“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Endet der Vertrag und das Pedelec wird übernommen, sollte es über eine Hausratversicherung abgesichert werden.“ Wer ohne Pedalunterstützung mit E-Antrieb fahren möchte, braucht ein E-Bike – bis zu 45 km/h schnell, gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern als sogenanntes Kleinkraftrad. Und das hat Konsequenzen: Das schnelle Zweirad benötigt eine offizielle Betriebserlaubnis und darf nur mit einem Mofa-Führerschein (Klasse AM) im Straßenverkehr geführt werden. Fahrradwege sind tabu, es besteht Helmpflicht. Auch in puncto Versicherung sind E-Bikes anspruchsvoller, denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist hier zwingend notwendig. Ebenfalls wichtig: Ein E-Bike kann nicht über die Hausratversicherung abgesichert werden. Deswegen empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko-Versicherung, die beispielsweise vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls schützt. Weitere Informationen online unter www.itzehoer.de. txn