Eigentümer Josef Saller hat bestimmte Vorstellungen zur Fassade. Diese entsprechen derzeit jedoch nicht der für die Innenstadt beschlossenen Gestaltungssatzung. Erste Mieter sind enthüllt.
Die ersten öffentlichen Entwürfe des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes. Grafiken: Saller
Seit einigen Monaten tut sich etwas rund um das ehemalige Kaufhof-Gebäude auf der Bahnhofstraße. Erste Entkernungs- und Umbauarbeiten wurden bisher vor allem im Inneren vorgenommen. Viel Veränderung ist außen daher noch nicht erkennbar – außer, dass die Fassade mit einem Baugerüst umgeben und verhüllt ist. Die Fassade ist es, die derzeit zu Unstimmigkeiten zwischen dem Eigentümer, der Saller Gruppe, und der Stadt Witten führen. Unserer Redaktion liegen erste Visualisierungen und Pläne vor, die laut Verwaltung nicht mit der für die Innenstadt beschlossenen Gestaltungssatzung konform sind.
Die grauen Horten-Kacheln an der Außenfassade sollen verschwinden, sie hätten laut Josef Saller ihre Lebenszeit überschritten. Anstellte dessen soll die neugestaltete Fassade aus Glas und Holz bestehen – für mehr Transparenz. Es solle „keine Schwellenangst entstehen“. Auf den entworfenen Visualisierungen ist zu sehen, dass über das Erd- sowie die beiden Obergeschosse eine große gläserne Fassade geplant ist. „Unser Ziel ist es, das heute sehr geschlossen wirkende Gebäude zu öffnen und langfristig als attraktiven Handels-, Dienstleistungs- und Begegnungsstandort zu reaktivieren und damit die Wittener Innenstadt zu bereichern. Aus unserer Sicht kann die Fassadengestaltung der Nachbargebäude dabei nicht als Vorbild für eine zukunftsorientierte Entwicklung des ehemaligen Kaufhofs dienen“, äußert sich Mathias Budde, Teamleiter Bau, zu den Planungen der Saller Gruppe.
Saller-Gruppe beruft sich auf Ausnahmen
Die Planungen geraten hierbei in Konflikt mit dem Beschluss der Stadtverwaltung aus März 2024. Darin heißt es generell: „Der Gesamteindruck eines Straßenbildes wird wesentlich von den Baukörpern und deren Fassaden bestimmt.“ Deshalb sind hinsichtlich der Fassaden, Fenster und Türen Regeln festgelegt worden. So sollen nachträglich angebrachte Fassaden nicht unangenehm auffallen, da sie im Stadtbild deplatziert und aufdringlich wirken. In der Satzung steht: „Bei Erneuerungsmaßnahmen, welche die Fassaden betreffen, ist auf die Verwendung von baustil- und ortstypischen Materialien zu achten.“ Das äußere Erscheinungsbild sowie dessen prägende Architektur- und Baustilelemente sind zu beachten. Straßenseitig reflektierende oder spiegelnde Fassadenoberflächen sind unzulässig.
In der Satzung sind Ausnahmen hinsichtlich großer Verkaufsstätten mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, die mindestens zwei oberirdische Verkaufsgeschosse oder eine straßenseitige Fassadenlänge von mindestens 25 Meter aufweisen, erwähnt. Dies trifft auf das ehemalige Kaufhof-Gebäude zu. Auf diese abweichenden Bestimmungen beruft sich Budde, der von einer „ausdrücklich nicht vollständig transparente Glasfassade“ spricht. Der Paragraf zu Fenster und Türen hält fest: „Das Verhältnis von Wandöffnungen (die Summe der Ansichtsflächen aller Wandöffnungen der straßenseitigen Außenwand) zu geschlossenen Wandflächen darf je Geschoss maximal 40 % (maximale Öffnungsfläche) zu 60 % (Mindest-Wandfläche) betragen. Ausgenommen hiervon sind gewerblich genutzte Erdgeschosszonen mit Schaufenstern, wo der Öffnungsanteil bis zu 75 % betragen darf.“
Klärung soll bis Jahresende erfolgen
Budde sagt dazu: „Eine solche Ausnahme haben wir für die von uns geplante Pfosten-Riegel-Glasfassade beantragt.“ Bis Jahresende soll es eine Klärung geben, das Unternehmen und die Stadt stehen im Austausch. Eine Baugenehmigung, auf die Saller drängt, ist noch nicht vollends erteilt worden. Die Stadtverwaltung, die das Projekt weiterhin sehr begrüßt und nicht verhindern möchte, teilt auf Anfrage mit: „Stadt und Quartiersarchitekt werden Herrn Saller und seine Fachleute in weiteren Terminen beraten, um die Ziele der Gestaltungssatzung und ihre Vorzüge für die Immobilie als Teil der Stadtentwicklung noch klarer zu erläutern.“ Die Satzung sei Gleichbehandlungsinstrument für alle, die künftig in der Innenstadt investieren und modernisieren. Und in der steht im Paragraphen zu Fassaden, dass eine Komplettverglasung ausgeschlossen ist. Hierbei ist keine Ausnahme für große Verkaufsstätten festgehalten.
Auf der Visualisierung sind Werbeflächen mit Logos neuer Mieter auf der Fassade zu sehen. Noch ein Konfliktpunkt? „Die Genehmigung der Werbeanlage ist ein eigener Punkt, der als Teil der Fassadenplanung derzeit gar nicht genehmigungskritisch diskutiert wird. Auch hier gehen wir von Konsens aus“, sagt Stadtsprecherin Lena Küçük dazu. Zu den Mietern selbst möchte Saller hinsichtlich der noch nicht erteilten Baugenehmigung noch keine Auskunft geben: „Wir würden diese Mietverträge gefährden, wenn wir uns jetzt öffentlich äußern würden.“
Rewe, Rossmann und Tedi kommen wohl
Auf den Plänen zu sehen sind drei Logos mit Namen, die Gerüchte zu bestätigen scheinen: Es kommen offenbar Rewe – wofür es schon Testanlieferungen gegeben hat – Rossmann und Tedi. Die Anforderungen für die Anlieferung des Gebäudes befinden sich laut Stadt in der gemeinsamen Bearbeitung: „Die tägliche Belieferung eines Frischemarktes (in unmittelbarer Nähe von Polizei, Volksbank) ist heute eine andere Logistik als zur Zeit der letzten Kaufhof-Anlieferung.“ Welche weiteren Mieter im Gebäude vertreten sein werden, steht noch aus. Das sei laut Küçük die wirtschaftliche Überlegung des Eigentümers. „Im Austausch mit der Stadt Witten wird dann geklärt, was umsetzbar und genehmigungsfähig ist“, so die Stadtsprecherin.
Generell verrät Saller zum übrigen Bereich: „Der Handel soll im Untergeschoss, Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss stattfinden und nicht mehr im zweiten Obergeschoss. Die Handelsfläche soll somit um circa 25 Prozent reduziert werden.“ Im zweiten Obergeschoss befand sich bis 2020 die ehemalige Saturn-Filiale, seitdem steht es leer. Es gab in der Vergangenheit bereits Gespräche, unter anderem mit der VHS, der Kreisverwaltung oder dem Stadtarchiv. Nach den Visualisierungen soll das Vordach an der Stelle des neuen Haupteingangs unterbrochen werden, um ihn optisch zu betonen. Dieser Arbeitsschritt wird wohl am ehesten sichtbar sein.
Von Hendrik Steimann