AVU: Preiserhöhungen noch in diesem Jahr...
Gasbeschaffungsumlage, Abschlagszahlungen, enorme Preissteigerungen bei der Energie: Das beschäftigt gerade viele Menschen in ganz Deutschland. Auch bei der AVU gibt es verstärkt Anfragen.
Schon jetzt steht fest, dass die AVU die beiden Umlagen für Gasbeschaffung (netto 2,419 Cent pro Kilowattstunde) und Gasspeicherung (netto 0,059 ct/kWh) weitergeben wird. „Das sind starke Belastungen. Neben den Umlagen kommen nun auch die enorm gestiegenen Beschaffungskosten dazu. Sobald wir wissen, wie genau die Erhöhungen für Gas und für Strom ausfallen, informieren wir unsere Kunden und die Öffentlichkeit“, erklärt AVU-Vorstand Uwe Träris. „Insgesamt haben sich diese Handelspreise für den langfristigen Einkauf in den letzten 12 Monaten versechsfacht“, so Träris weiter.
Die AVU empfiehlt ausdrücklich, die Abschlagszahlungen zu erhöhen. „Erhöhungen um 70 bis 100 Prozent können durchaus Sinn machen“, erklärt Vertriebsleiter Benjamin Kreikebaum. Gleichzeitig sei es wichtig, Energie zu sparen – dazu bietet die AVU auf ihrer Webseite viele Tipps an (www.avu.de/energiespartipps).
Strompreise
Eine ähnliche Entwicklung gibt es beim Strom: H ier sind die Handelspreise und damit die Beschaffungskosten in den letzten 12 Monaten etwa um das Fünffache angestiegen. „Ich weiß, dass die kommenden Belastungen für viele Familien und Unternehmen schwer zu stemmen sind. Wir beraten und unterstützen so gut es geht“, erklärt Uwe Träris. Die AVU appeliert daher an die Politik: Notwendig sind weitere Entlastungs-Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte.
Kosten steigen deutlich
Was sich bereits abzeichnete, steht jetzt fest: Die AVU muss ihre Preise für Strom und Gas erhöhen. Die Preiserhöhung für die Grundversorgungs-Tarife wird zum 1. November 2022 wirksam.
Die seit Anfang 2021 massiv gestiegenen Großhandelsnotierungen für Gas und Strom konnten bislang in großen Teilen von der AVU abgefedert werden. Dazu kommen nun die ab 1. Oktober 2022 eingeführten bzw. erhöhten Umlagen beim Gaspreis. Die von der Regierung angekündigte Reduzierung der Mehrwertsteuer beim Gas auf 7 Prozent, wird die AVU komplett an die Kunden weitergeben und die Bruttopreise nochmal anpassen – bei den folgenden Werten sind noch 19 Prozent berechnet.
Strom
Der Preis steigt um rund 31 Prozent, beim Arbeitspreis von 25,51 ct/kWh auf 33,72 ct/kWh und beim Grundpreis von 110,81 auf 140,56 Euro pro Jahr. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh bedeutet das Kosten von 983,56 Euro (vorher: 748,56 Euro). Seit 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage in den gesetzlichen Abgaben und Umlagenicht mehr berechnet.
Erdgas
Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde Erdgas steigt um 10,29 ct /kWh. Ab 1. November 2022 beträgt der Grundpreis 147,81 Euro pro Jahr (Jahresverbrauch zwischen 3.067 kWh bis 13.750 kWh) bzw. 252,53 €/a (Jahresverbrauch zwischen 13.750 kWh bis 54.413 kWh). Beispiele: Eine 3-Zimmer-Wohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch hat jährliche Kosten von 2151,81 Euro (vorher: 1043,72 Euro). Ein kleines Haus mit Warmwasser und Heizung über Gas (Jahresverbrauch von 20.000 kWh) muss mit 4108,53 Euro pro Jahr (vorher: 2035,81 Euro) gerechnet werden.
Abschlagszahlungen im Online-Kundenportal ändern
Alle Kunden in der Grundversorgung werden schriftlich informiert. Bestandskunden mit Verträgen werden von der AVU rechtzeitig über Preiserhöhungen und – wie teilweise schon geschehen – über die gesetzlich beschlossenen Umlagen informiert.
„Zurzeit erreichen uns besonders viele Anfragen sowohl in unseren Kundenbüros als auch an der Telefon-Hotline. Dadurch kommt es zu zeitweisen Überlastungen und längeren Wartezeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis“, erklärt AVU-Vorstand Uwe Träris. Und Benjamin Kreikebaum ergänzt: „Sollten Sie uns nicht erreichen, nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.avu.de oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@avu.de. Auf alle Fälle ist es sinnvoll, Abschlagszahlungen deutlich zu erhöhen oder mit dem Vermieter eine Erhöhung der Nebenkosten-Zahlung zu vereinbaren.“ Kunden mit Zugang zum Online-Kundenportal können ihre Abschlagszahlungen dort anpassen. Wenn Kunden in der Grundversorgung jetzt ihre Jahresrechnung erhalten, werden die ab 1. November gültigen Preise bereits berücksichtigt und die Abschlagspläne durch die AVU deutlich erhöht. Und unter www.avu.de/energiespartipps gibt es weitere Informationen, wie Energie eingespart werden kann.