Logo
Superbanner 749 x 89 Pixel_Platzhalteranzeige.jpg
Auto & Mobilität

Ratgeber: Bußgeldfalle rotes X

Ein Vorfall auf der A3 bei Frankfurt sorgte für Schlagzeilen: Innerhalb von nur 72 Minuten wurden 1325 Autofahrer von der Polizei erfasst, weil sie ein rotes X auf einer digitalen Anzeige missachteten und weiterhin auf der eigentlich gesperrten Spur fuhren.

AUTO-Rotes-X-Okt2024.jpg

Vor allem auf Autobahnen und Schnellstraßen begegnet Autofahrern an Schilderbrücken häufig das digitale rote X über einzelnen Fahrbahnen – oftmals in Zusammenhang mit Baustellen, Tunneln, Unfällen oder anderen Gefahrenstellen. Es soll die Sicherheit auf stark frequentierten Straßenabschnitten erhöhen und insbesondere Unfallbeteiligte, Rettungskräfte oder Bauarbeiter schützen. „Bei dem elektronischen Verkehrszeichen aus zwei rot gekreuzten Schrägbalken handelt es sich um ein sogenanntes Dauerlichtzeichen. Sobald es aufleuchtet, darf der betroffene Fahrstreifen nicht mehr benutzt werden“, erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin vom Verbraucherportal Geblitzt.de. In der Regel wird die Fahrbahnsperrung vorher angekündigt – meist durch einen gelb blinkenden, schräg nach unten gerichteten Pfeil. Unmittelbar ab dem roten X darf der Fahrstreifen nicht mehr befahren werden. Können Fahrer die Spur wegen Kolonnenverkehr oder Ähnlichem nicht direkt wechseln, müssen sie im Zweifel stehen bleiben. Dabei ist zu beachten, dass keine zusätzlichen Gefahren geschaffen werden und zügig die Gelegenheit gesucht werden muss, die Fahrspur zu wechseln. „Fahren sie trotz rotem X weiter, ist dies in etwa vergleichbar mit dem Überfahren einer roten Ampel“, warnt Anwältin Leier. Ein explizites Auflösungszeichen für das rote X gibt es nicht: Es gilt so lange, bis es erlischt oder durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben wird. In der Regel wird die Aufhebung der Sperrung durch grüne Pfeile oder andere Lichtzeichen angezeigt.
Die Missachtung des roten X kann teuer werden. Wer das Zeichen ignoriert und den gesperrten Fahrstreifen weiterhin benutzt, muss mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Sollten zusätzlich andere Personen durch das Verhalten gefährdet werden, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. aum