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Sprockhövel

Osterfeuer auf dem Prüfstand

In Sprockhövel gehört für viele Bürger zum Osterfest auch ein Osterfeuer.

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Diese wurden in der Vergangenheit in hoher Zahl (bis zu circa 320 Feuer pro Jahr) im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt. Mit Inkrafttreten der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Sprockhövel im Jahr 2020 reduzierten sich diese in 2023 auf ungefähr 160 Feuer.
Gemessen an der Zahl der angezeigten Feuer aller anderen Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis liegt die Anzahl immer noch weit über dem Durchschnitt. Das veranlasste die Aufsichtsbehörde dazu, das Vorliegen der Voraussetzungen zum Abbrennen von Grünschnitt zu Ostern durch die Stadt Sprockhövel prüfen zu lassen.
Brauchtumsfeuer sind unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handelt. Diese Voraussetzung wird im Jahr 2024, indem die eingehenden Anzeigen mit den Listen der gemeldeten Osterfeuer ab 2018 bis 2023 verglichen werden, geprüft. Die Jahre 2020 und 2021 werden aufgrund der Corona-Pandemie dabei nicht berücksichtigt. Ab 2024 dürfen Osterfeuer nur noch durchgeführt werden, wenn sie bereits in den Jahren 2018, 2019, 2022 und 2023 angezeigt und veranstaltet worden sind.
Die Verwaltung bittet die Veranstalter, dies selbst zu hinterfragen und gegebenenfalls auf die Anzeige und das Abbrennen eines Feuers zu Ostern zu verzichten. Sonderfälle können durch die Ordnungsbehörde geprüft werden.
Weitere rechtliche Voraussetzungen zu der Durchführung von Brauchtumsfeuern sind der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel, gültig ab dem 1. Juni 2020, zu entnehmen. Diese kann auf der städtischen Homepage unter www.sprockhoevel.de/rathaus/ortsrecht eingesehen werden.