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Knappschaftskrankenhaus verlängert erneut sein Impfangebot

28.01.2022: Impfzentrum im Bochumer Osten bietet nun auch Kindern ab 12 Jahren Impfungen an...

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UK Knappschaftskrankenhaus Bochum

Ob Erstimpfung, Zweitimpfung oder Booster: Die Nachfrage nach Immunisierung gegen das Corona-Virus ist weiterhin ungebrochen. Daher verlängert das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum nochmals sein Impfangebot bis zum 28. Februar und impft nun auch Kinder ab 12 Jahren. Geimpft wird immer montags und freitags von 17 bis 19.30 Uhr im Erdgeschoss von Haus D, also in der "VNA - Vorgelagerten Notaufnahme" (ausgeschildert).
Die Impfungen erfolgen ausschließlich mit einem Termin, der online über die Internetseite des Knappschaftskrankenhauses (https://www.kk-bochum.de/Impfzentrum/index.php) gebucht werden kann. Ursprünglich war das Impfangebot bis zum 7. Januar terminiert. Aufgrund der regen Nachfrage wird es nun bis 28. Februar verlängert. Bislang wurden im Schnitt 100 Impfdosen täglich vergeben.
Grundsätzlich wird im Impfzentrum des Knappschaftskrankenhauses nach den Vorgaben der ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft. Bei der Planung einer Auffrischungsimpfung (Booster) sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die letzte Impfstoffdosis der Grundimmunisierung - wie derzeit von der STIKO empfohlen - mindestens drei Monate zurückliegt. Verimpft werden die Vakzine von Biontech und Moderna, wobei unter 30-Jährige laut STIKO-Empfehlung Biontech erhalten. Das Impfangebot richtet sich an Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 12 Jahren (Kinder von 12 bis 16 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person).
Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen und Warteschlangen zu vermeiden, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, zum Impftermin die bereits ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente wie Anamnesebogen, Einwilligungserklärung und Aufklärungsmerkblatt mitzubringen. Darüber hinaus darf der Impfpass natürlich nicht fehlen. Auch an den Personalausweis oder Pass sowie die Kranken-Versichertenkarte muss gedacht werden. Vor Ort sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen mit FFP2-Maskenpflicht, Abstandsregel und Händedesinfektion einzuhalten.