26.09.2023: Was macht Witten lebenswert, was macht es zur Heimat? Viele Menschen und Vereine aus Witten engagieren sich auf unterschiedliche Art für ihre Heimatstadt. Das kann in ganz unterschiedlichen Bereichen sein: Heimat- und Denkmalpflege, Pflege des Naturraums, gesellschaftlicher Zusammenhalt und lokale Verwurzelung. Dieses besondere Engagement wird auch in diesem Jahr mit dem „Heimat-Preis Witten“ ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist der 2. November 2023.
Preisgeld bis zu 5.000 Euro
Die Personen, Vereine und Institutionen können sich mit Projekten und auch Projektideen bewerben und sich so finanziell fördern lassen. Denn für die Projekte in Witten stehen Preisgelder von bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Die eigens gebildete Jury aus Bürgermeister, Mitgliedern des Verwaltungsvorstands und Vertreterinnen und Vertretern der Wittener Lokalpolitik kann den Preis an bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger vergeben und auch die Höhe des jeweiligen Preisgeldes festlegen. Die Ausgezeichneten nehmen im Anschluss an einem Wettbewerb auf Landesebene teil.
Die Preisverleihung erfolgt am 5. Dezember 2023 in einer Feierstunde. Gastgeber dieser Veranstaltung ist Bürgermeister Lars König.
Auszeichnung für das herausragende Engagement von Menschen für ihre Heimat
Der Heimat-Preis ist initiiert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und wird in vielen Städten des Landes verliehen – in Witten nun nach 2021 und 2022 zum dritten Mal. Das Ministerium hat ein Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung der vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Damit soll das herausragende Engagement von Menschen für die Gestaltung ihrer Heimat vor Ort in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden und Anerkennung erfahren.
Bedingungen für die Bewerbung
Rahmen des Verfahrens und Kriterien für die Bewerbung: Der Heimat-Preis Witten basiert auf einer Bewerbung, die durch Vereine oder Privatpersonen erfolgen kann. Die Bewerbung erfolgt schriftlich
Der Bewerbung ist eine Kostenkalkulation für die Maßnahmen beizufügen. Bewerbungsschluss ist der 2. November 2023. Dabei gilt das Eingangsdatum. Die Antragstellenden können die Bewerbung natürlich durch weitere Unterlagen (z.B. Fotos, Skizzen) ergänzen.
Kriterien für die Förderung:
Das Projekt/Engagement, die (Investitions-)Maßnahme
Weitere Informationen zum Förderverfahren und zur Bewerbung bei Claudia Kresin, Stadt Witten – Referat des Bürgermeisters unter 02302/581-1007 oder buergermeister@stadt-witten.de