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Dies und Das

Handlungsfähigkeit von Kreisen und Städten gefährdet

Haushaltseinbringung verdeutlicht: Kommunale Handlungsfähigkeit stark gefährdet.

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Wie derzeit landesweit in allen Kreistags- und Ratssälen machte auch die Haushaltseinbringung im Schwelmer Kreishaus deutlich: Die Handlungsfähigkeit von Kreisen und Städten steht mehr denn je auf dem Spiel. Das Szenario: Die Alarmglocken werden solange mit größter Lautstärke weiterschrillen, bis Bund und Land endlich für eine nachhaltige Finanzausstattung der Kommunen sorgen, neu den Kommunen auferlegte Aufgaben auch bezahlen und das Altschuldenproblem zufriedenstellend gelöst wurde. Bis dies erreicht sei, gelte es Jahr für Jahr für alle Kommunen – Kreise und Städte – ganz bittere Pillen zu schlucken.
Die drei bittersten für den Etat 2025 der Kreisverwaltung: Die Tarifrunde und der Inflationsausgleich lassen die Ausgaben für Personal- und Versorgungsaufwendungen um 10,6 Millionen Euro steigen, voraussichtlich 8,2 Millionen Euro mehr sind mit der erhöhten Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verbunden und für Sozialleistungen dürften 8 Millionen Euro mehr fällig werden. In Summe ein Plus zum laufenden Jahr von 26,8 Millionen Euro.
Mehrausgaben, auf die im Schwelmer Kreishaus zum einen niemand Einfluss nehmen konnte und kann. Mehrausgaben, die zum anderen hauptverantwortlich sind für das geplante Plus von 3,6 Punkten beim Hebesatz der Kreisumlage. Dieser soll 2025 bei 44,34 liegen und regelt, wie viel Geld die neun kreisangehörigen Städte an den Kreis für seine Leistungen und Aufwendungen überweisen müssen.
Alle Details zu den geplanten und zu erwartenden Aufwendungen und Erträgen listet die Kreisverwaltung im 592-seitgen Entwurf des Haushalts 2025 auf – dieser wurde jetzt in den Kreistag eingebracht, wird in den nächsten Wochen von den Fraktionen beraten und soll am 9. Dezember verabschiedet werden.
Unter dem Strich kalkuliert Kämmerin Andrea Stöhr mit einem Fehlbetrag von 24,2 Millionen Euro (750,1 Mill. Euro Erträge zu 774,3 Mill. Aufwendungen). Einen Sparkurs fahren die Verantwortlichen – jenseits der tariflichen Lohnerhöhungen – auch bei den Personalkosten.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten im Rahmen des so genannten Benehmensverfahrens in einer Sitzung des Kreistags, den Hebesatz auf 40 Prozent festzusetzen. Dieser Wert wäre allerdings nur machbar, wenn im Haushaltentwurf weitere 27,5 Millionen Euro Einsparvolumen gefunden würden.
Wo das gelingen soll, ist unklar. Denn auf die überwiegende Anzahl ihrer Ausgaben hat die Kreisverwaltung gar keinen Einfluss, sie ist zu diesen schlicht verpflichtet und verfügt an diesen Stellen nicht über Einsparmöglichkeiten (gilt z.B. für die fast 127 Millionen Euro aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe und den Regionalverband Ruhr).
Stichwort Kreisumlage
Anders als Städte können Kreise keine eigenen Steuern erheben und sind auch nicht an der Einkommens- oder Körperschaftssteuer beteiligt. Kreise finanzieren sich vielmehr mit Hilfe des kommunalen Finanzausgleichs sowie durch die Kreisumlage. Diese wird von allen kreisangehörigen Städten gezahlt. Sie finanzieren damit die Leistungen, die der Kreis für sie und die Bürgerinnen und Bürger erbringt, ebenso wie die Ausgaben, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist. Quelle: pen