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Auto & Mobilität

Fahrzeug-Zwangsstilllegung

7.025 Fahrzeughalter erhielten 2020 Post vom Kreis...

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Wenn die Außendienstmitarbeiter der Kreisverwaltung die Siegel vom Kennzeichen entfernen, wird es ernst. Fahrten mit dem PKW sind dann nicht mehr zulässig. Erfahrungsgemäß wirkt der persönliche Besuch häufig Wunder. Nur in einem von zehn Fällen entfernen die Außendienstmitarbeiter am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen.

Mit Abstand häufigster Grund war auch 2020 mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz. 3.875 Fahrzeughalter waren beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig und fielen auf.
Weil Fahrzeughalter trotz Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten die Außendienstmitarbeiter des EN-Kreises in 1.279 Fällen mit der zwangsweisen Stilllegung beauftragt werden. „Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz bestehe aber natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Rechnungen auch beglichen würden. Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert den Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. „Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat“, macht Völker unmissverständlich deutlich.
Weitere Gründe für die Androhung einer Zwangsstilllegung waren im abgelaufenen Jahr unterlassene Änderungen in den Fahrzeugpapieren 1.536, festgestellte Mängel am Fahrzeug 1.625 und nicht gezahlte Steuern 246. pen