20.05.2021: Pro Patient eine Person pro Tag – Impfnachweis oder negativer Schnelltest erforderlich...
EvK Witten Außenansicht
Die stetig sinkenden Infektionszahlen machen es möglich: Das Evangelische Krankenhaus Witten lockert ab 19. Mai das bisher geltende Besuchsverbot. Um Patient*innen und Mitarbeitende weiterhin bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, müssen Besucher*innen dabei einige Regeln beachten. Ab dem 5. Tag des Klinikaufenthalts ist pro Patient und Tag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr der Besuch einer Person für maximal 60 Minuten möglich. Der Besuch muss spätestens einen Tag vorher zwischen 10 und 12 Uhr unter Tel. 02302.175-1111 angemeldet werden.
Besucher*innen müssen analog zu den Regelungen im Einzelhandel entweder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle oder einen Nachweis über ihren vollständigen Impfschutz (14 Tage nach der letzten Impfdosis) zusammen mit ihrem Personalausweis vorlegen. Zu einem Besuch berechtigt ist auch, wer seine überstandene Covid-19-Infektion nachweisen kann. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen.
Besucher*innen müssen in der Eingangshalle zudem eine Symptom-Checkliste sowie ein Datenschutz-Formular ausfüllen. Während der Dauer des Besuchs ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Dazu ist auf die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter zu achten. Im Eingangsbereich des EvK sowie auf den Stationen stehen Desinfektionsspender für eine ordnungsgemäße Händehygiene bereit. „Wir sind sehr froh, dass dank dieses Konzepts unsere Patient*innen wieder Besuch von ihren Angehörigen empfangen können“, sagt Ingeborg Drossel, Verwaltungsdirektorin des EvK Witten.
Nicht möglich ist ein Besuch, wenn Symptome einer Atemwegsinfektion vorliegen oder wenn der Betreffende in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu Personen hatte, bei denen eine Infektion durch das Coronavirus oder ein Verdacht darauf bestand. Besuche auf der Covid-19-Station sind nicht möglich.