02.07.2022: Lange bekannt und von der Bundesregierung längst angekündigt: Ab Donnerstag, 30. Juni...
Lange bekannt und von der Bundesregierung längst angekündigt: Ab Donnerstag, 30. Juni, sollen für Corona-Schnelltests neue Vorgaben gelten. Dazu zählt vor allem ein Kostenbeitrag von 3 Euro, der für die meisten Nutzer des Angebotes fällig werden sollte. Bürger und Betreiber von Teststationen mussten allerdings bis Mittwoch, 29. Juni, auf die genauen Regeln warten, erst seitdem die so genannte Änderungsverordnung zur Corona-Testverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, herrscht Klarheit
"Durch diese Kurzfristigkeit", so heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus "kann es in den nächsten Tagen durchaus zu Problemen an den Corona-Teststellen im Ennepe-Ruhr-Kreis kommen. Schließlich müssen sich die Verantwortlichen quasi von jetzt auf gleich auf neue Regeln einstellen. Mehr zeitlicher Vorlauf wäre schöner und besser gewesen."
Anspruch auf kostenlose Schnelltests haben nach der neuen Verordnung unter anderem noch folgende Personen: Kinder, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Bürger, die in den letzten drei Monaten aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten sowie diejenigen die in Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeheimen oder Dialyseeinrichtungen behandelt oder betreut werden beziehungsweise diese besuchen möchten. Kostenfrei ist es zudem, sich als pflegender Angehöriger, Mensch mit Behinderungen oder Corona-Erkrankter testen zu lassen. Eine vollständige Auflistung derjenigen, die Ansprüche auf Tests zum Nulltarif haben, findet sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de, Bereich FAQ Corona).
Auch für die 3-Euro-Zuzahlungs-Tests macht die Verordnung Vorgaben. Sie sind für diejenigen möglich, die eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen wollen, für diejenigen, die Kontakt zu über 60-jährigen oder einer Person planen, die aufgrund einer Vorerkrankung zur Corona-Risikogruppe zählt, sowie für diejenigen, deren Corona-Warnapp "rot" meldet.
Zur Frage, wie Bürger ihre Ansprüche nachweisen können, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium: "Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen entsprechenden Nachweis erbringen. Beispiele: Bei Kleinkindern Geburtsurkunde oder Kinderreisepass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Wer sich freitesten will, bringt das PCR-Testergebnis mit."
"Glaubhafte Versicherungen" über den Testzweck sind nach Angaben des Ministeriums unter anderem bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern sowie von pflegenden Angehörigen notwendig.
Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht beispielsweise mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
Tests jenseits der in der Verordnung genannten Gründe gelten als anlasslos. Sie sind zwar grundsätzlich möglich, müssen aber - sofern sie vom jeweiligen Testzentrum angeboten werden - komplett selbst bezahlt werden. Bürger mit Corona Symptomen sind für einen Test bei ihrem Hausarzt an der richtigen Adresse.
Stichwort Anbieter für Bürgertests
Informationen über Standorte und Öffnungszeiten von Teststellen im Ennepe-Ruhr-Kreis liefert die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite und in ihrer App. Einschränkend heißt es dazu allerdings: Da die Teststellenbetreiber nicht verpflichtet sind, sich bei der Kreisverwaltung zu melden, wenn sie ihr Angebot einstellen, kann leider keine Garantie für die Aktualität der Karte übernommen werden. Vor einer Fahrt zu einer Teststelle sollte über den verlinkten Internetauftritt des Betreibers geprüft werden, ob das Angebot noch besteht.