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Sonderthemen

Selbstauskunft ist legitim

Mieter muss nichts Persönliches offenbaren.

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Foto: iStock

Rauchen Sie? Planen Sie Kinder? Bei der Wohnungssuche bekommen Sie viele Fragen gestellt, doch nicht jede davon müssen Sie ehrlich beantworten. Wann darf man lügen? Vermieter können von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Mieter müssen aber nichts Persönliches offenbaren, sondern nur Informationen preisgeben, die ihre Zuverlässigkeit belegen.
Dass Vermieter eine Selbstauskunft von Mietinteressenten verlangen, ist legitim. „Dabei ist allerdings zu beachten, dass Mieter nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten müssen“, erläutert Alexander Filip, Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Wahrheitstreue ist nur bei solchen Fragen Pflicht, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis relevant sind.
Ein berechtigtes Interesse an richtigen Informationen liegt in der Regel bei Fragen vor, die das Mietverhältnis betreffen können – zum Beispiel die Höhe des Einkommens und damit die Bonität des Mieters. Viele Fragen, darunter auch die nach dem Einkommen, dürfen aber nicht schon vor der Wohnungsbesichtigung gestellt werden, sondern erst, wenn der Mietinteressent hinterher seinen Willen bekundet, dass er die Wohnung anmieten möchte.
Der Vermieter darf nur solche Fragen stellen, die das Mietverhältnis selbst betreffen könnten.
Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt das Prinzip der Datenminimierung: Die abgefragten Informationen müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein (Artikel 5, Absatz 1 DSGVO). Zudem kommt es auch auf die Zeit an, denn der Vermieter darf zu verschiedenen Zeitpunkten jeweils unterschiedliche Fragen stellen: bei der Wohnungsbesichtigung, wenn der Mieter sich entschieden hat, die Wohnung zu nehmen und beim Vertragsabschluss. Mieter sind nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen. Gibt es mehrere Interessenten für die Wohnung, wird sich der Vermieter allerdings meist für denjenigen entscheiden, dessen Bonität er besser abschätzen kann. In der Praxis sind Mietinteressenten deshalb fast immer bereit, in einer Selbstauskunft Angaben zu machen.

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