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Gesundheit

Leben retten - Tag der Organspende

Mehr als 9000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ.

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Am 3. Juni wird in diesem Jahr am Tag der Organspende auf ein lebenswichtiges Thema aufmerksam gemacht. Auf der Eurotransplant-Warteliste, der Vermittlungsstelle für Organspenden in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn, standen 2021 fast 14.000 Personen. Ziel des Länderzusammenschlusses ist das Erreichen einer größeren Kompatibilität zwischen Spender und Empfänger.
Seit dem Jahr 1963 wurden in Deutschland laut Statista bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt 146.087 Organe transplantiert: 14.102 Herzen, 7.243 Lungen, 92.634 Nieren, 27.929 Lebern und 4.179 Pankreata. Für schwerkranke Menschen ist die Organspende häufig die einzige Hoffnung auf ein neues Leben. Im Dezember 2020 warteten bundesweit mehr als 9.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Gespendet wurden im gleichen Jahr 2.941 Organe. Im Ländervergleich der Organspenderquote belegt Deutschland einen der hintersten Plätze mit durchschnittlich 11 Spendern je eine Million Einwohner (2020).
Was ist eine Organspende?
Eine Organspende ist die Entnahme eines Organs zum Zwecke der Transplantation. Unterschieden wird dabei zwischen einer Lebendspende und einer Organentnahme post mortem, also nach dem Tod des Spenders. Die Lebendspende ist auf Organe begrenzt, deren Abgabe für den Spender gesundheitlich vertretbar ist. Es ist außerdem gesetzlich vorgeschrieben, dass der Spender im ersten oder zweiten Grad mit dem Empfänger verwandt ist, Ehepartner ist oder aber eine tiefe Bindung zwischen beiden Parteien nachweislich vorhanden ist. Die Spende ist freiwillig. Oft bezieht sie sich auf Niere oder einen Teil der Leber oder auf Knochenmark.
Die Postmortalspende erfolgt, wenn bei einem potenziellen Spender der Hirntod offiziell festgestellt ist, das Herz aber noch schlägt. Eine postmortale Organspende erlaubt - anders als die Lebendspende - auch die Transplantation von Organen, deren Entnahme bei Lebenden zum Tode führen würde (z. B. das Herz). Oft gespendet werden Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in einer Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind. Nach Richtlinie muss nachgewiesen werden, dass eine Gehirnschädigung vorliegt und dass durch diese Schädigung alle Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind.
Der Verstorbene muss vor seinem Ableben dokumentiert haben, dass er einer postmortalen Organentnahme zustimmt (z. B. in einem Organspendeausweis). Ist dies nicht der Fall, können Verwandte oder Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Kommen diese zu dem Schluss, dass eine Organspende im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre, kann eine Entnahme von Organen ebenfalls stattfinden.
Darüber hinaus wird aktuell diskutiert, ob statt der derzeit in Deutschland gültigen Zustimmungslösung eine Widerspruchslösung gelten soll. Wer nicht ausdrücklich widerspricht, würde danach automatisch als Organspender gelten.
Wer bekommt die Organe?
Die entnommenen Organe werden an schwer kranke Patienten gegeben. Der Patient muss offiziell bei Eurotransplant gelistet sein. Um auf eine solche Warteliste zu kommen, sind eine Reihe von Voruntersuchungen notwendig. Die Stiftung Eurotransplant mit Sitz im holländischen Leiden koordiniert das Zusammenspiel zwischen Organspender und Organempfänger. Hier wird am Computer ein Score ermittelt, der sich aus Wartezeit und der Entfernung zwischen dem Spenderorgan und dem Empfänger ergibt. Auf dieser Grundlage wird der Empfänger bestimmt. Das schließt eine Beeinflussung, zum Beispiel durch den Versicherungsstatus, grundsätzlich aus. Gibt es eine passende Übereinstimmung, wird die Transplantation in einem Tranplantationszentrum durchgeführt. Europaweit gibt es nach Angaben von Eurotransplant insgesamt 79 Transplantationszentren in den Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Ungarn und Slowenien (Stand: 2022). In Deutschland sind Transplantationszentren nach dem Transplantationsgesetz zugelassen und an gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Mehrzahl der Zentren ist an Universitätskliniken angesiedelt.  
Welche Kriterien schließen eine Organspende aus?
Bei Krebserkrankungen ist eine Organspende generell ausgeschlossen. Weiterhin sind schwere Infektionen ein Ausschlusskriterium, wenn sich die Keime noch in der Blutbahn befinden. Bei HIV-Infektionen tritt ein gesonderter Fall ein: So können Organe infizierter Spender an HIV leidende Empfänger gespendet werden. Das Gleiche gilt für Organspender und -empfänger mit Hepatitis C. Das Alter des Spenders bei der Lebendspende ist weniger wichtig als die Funktionsfähigkeit des Organs. Die Krankheitsgeschichte des Spenders wird überprüft.
Der Organspendeausweis
Mit dem Organspendeausweis kann man seine Entscheidung zur Organspende dokumentieren - unabhängig davon, ob man sich dafür oder dagegen entscheidet. Laut Transplantationsgesetz darf man ab dem vollendeten 16. Lebensjahr seine Bereitschaft zur Organspende erklären. Bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man sich dagegen entscheiden – ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Ein Höchstalter für eine Organspende gibt es grundsätzlich nicht. Daher können auch ältere Menschen einen Ausweis beantragen. Der Zustand der Organe ist entscheidend. Auf dem Ausweis kann auch vermerkt werden, wer die Entscheidung über die Organspende treffen soll. Der ausgefüllte Ausweis sollte am besten in der Geldbörse aufbewart werden. Die Entscheidung kann selbstverständlich auch jederzeit geändert werden. Die Daten werden nicht zentral hinterlegt.
Auf der Website der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) oder der Deutschen Stiftung Organtransplantationen kann er heruntergeladen werden. Ebenso ist er bei vielen Krankenkassen, in Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen erhältlich und kann als Plastikkarte im Scheckkartenformat bestellt werden. anja

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